StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernGerichtsreform muss wieder vor den Landtag

Volksbegehren

Gerichtsreform muss wieder vor den Landtag

Schwerin / Lesedauer: 1 min

Die Gegner der Gerichtsstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern haben einen wichtigen, wenn auch noch nicht endgültigen Sieg errungen.
Veröffentlicht:24.02.2015, 15:21

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Nach der offiziellen Zählung von über 120 000 gültigen Unterschriften gegen die Schließung von Gerichtsstandorten ist zum ersten Mal im Land ein Volksbegehren erfolgreich verlaufen.

„Damit ist der Weg frei, in der nächstmöglichen Landtagssitzung im März, spätestens aber im April über den Gesetzentwurf der Reformgegner und damit über die Aufhebung der Gerichtsreform zu entscheiden“, sagte der Sprecher der Richterbundes des Landes und des Vereins „Pro Justiz“, Dirk Simon.

Falls der Landtag das Volksbegehren ablehne, müsse innerhalb von drei bis sechs Monaten ein Volksentscheid durchgeführt werden, bei dem dann alle Wahlberechtigten in Mecklenburg-Vorpommern über die Aufhebung der Gerichtsreform entscheiden. Diese sieht vor, die ehemals 21 Amtsgerichte im Land auf zehn zu reduzieren. In einigen Orten wie Anklam, Ueckermünde und Neustrelitz wurden die Pläne bereits umgesetzt.