Prozess nimmt gütliches Ende
Hassmail-Schreiber zahlt 900 Euro an Kasowski
Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min
Ein Handschlag, ein Blick in die Augen – und eine Zahlung von 900 Euro. Auf diese Weise haben Innenministeriums-Mitarbeiter Raphael W. und der Wolgaster Jens-Uwe Kasowski am Donnerstag vor dem Amtsgericht Neubrandenburg ihre Streitigkeit um eine fehlgeleitete E-Mail beigelegt und einen Vergleich geschlossen.
Raphael W., der unter anderem als persönlicher Referent von Lorenz Caffier (CDU) im Innenministerium arbeitet, hatte Kasowski im Februar versehentlich eine Mail geschickt, die eigentlich nicht für ihn bestimmt war. In dieser Mail hatte W. über Kasowski geschrieben: „Am WE [Anm.: Wochenende] fahre ich mal nach Wolgast und therapiere den kranken Typen auf meine Weise.” Kasowski, der psychisch erkrankt ist, hatte sich davon beleidigt und bedroht gefühlt. Vor Gericht machte er dies am Donnerstag noch einmal deutlich.
Die Richterin wandte allerdings ein, dass sie die Zivilklage Kasowskis aus formalen Gründen abweisen werde, weil es sich aus ihrer Sicht um einen Fall von Amtshaftung handle. W. habe schließlich nicht als Privatperson, sondern als Mitarbeiter des Ministeriums gehandelt. Kasowski hätte deswegen erneut vor dem Landgericht klagen müssen. Das hätte das Verfahren um viele Monate verzögert und die Kosten erhöht.
Kasowski nimmt Entschuldigung an
Dieses Verfahren ist durch den Vergleich nun erledigt. In dem Vergleich verpflichtet sich W., 900 Euro an Kasowski zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens, die beiden Seiten entstanden sind, werden gegen die Summe aufgerechnet. Außerdem zieht Kasowski seine Strafanzeige wegen Beleidigung gegen W. zurück: „Ich nehme die Entschuldigung an”, erklärte Kasowski außerdem noch im Gerichtssaal. Aus seiner Sicht habe W. nun erstmals eine glaubhafte Entschuldigung vorgetragen.
Die Staatsanwaltschaft Schwerin, die wegen Kasowskis Anzeige ermittelt hatte, kann nun entscheiden, ob sie das Ermittlungsgverfahren gegen W. einstellt oder es wegen öffentlichen Interesses auch ohne Kasowskis Strafantrag fortführen. Gerichtlich ungeklärt bleibt durch die frühzeitige Beilegung des Prozesses nun allerdings die Frage, ob für das Fehlverhalten von W. nicht eigentlich das Innenministerium hätte aufkommen müssen. Immerhin hatte W. nicht als Privatperson, sondern als Amtsträger gehandelt. Innenminister Caffier hatte es stets abgelehnt, sich für das Fehlverhalten seines Mitarbeiters zu entschuldigen.