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Vierbeinerfreunde aufgepasst

Hundebesitzer sichern sich nicht gut genug ab

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Der Hund reisst sich los, rennt auf die Straße und schon können Schäden in Millionenhöhe entstehen. Eine Hundehaftpflicht würde helfen, doch Herrchen und Frauchen im Nordosten müssen im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine abschließen.
Veröffentlicht:06.06.2015, 09:27

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Niedersachen hat sie, auch Berlin. Und in Brandenburg gibt es sie teilweise: Die Pflicht, für den eigenen Hund eine Haftpflicht abzuschließen. In Mecklenburg-Vorpommern ist das nicht der Fall und das kann teuer werden. Der beste Freund des Menschen kann ihm nämlich Kopf und Kragen kosten. Sieben Millionen Hunde leben in Deutschland. Und sie verursachen 80 Millionen Euro Schaden im Jahr, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer aktuellen Umfrage ermittelt hat. Die Schäden müssen die Hundehalter nicht selbst tragen - solange sie eine Haftpflicht für den Vierbeiner abgeschlossen haben. In vielen Bundesländer ist das Pflicht, selbst wenn der Hund nur ein 15 Zentimeter großer Rehpinscher ist.

In Brandenburg müssen laut der Hundehalterverordnung Listenhunde eine Haftpflichtversicherung haben, sagt Wolfgang Brandt, Sprecher des Justizministeriums. Listenhunde sind Hunde, die per Gesetz als gefährlich oder potenziell gelten. Deutsche Doggen oder Pitbulls gelten als solche Listenhunde. "Aber auch Hunde, die bereits auffällig geworden sind und ihre Zähne nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet haben, brauchen eine Haftpflicht", so Brandt.

Kein Hund braucht mehr eine Versicherung

Mecklenburg-Vorpommern hatte bis zum Jahr 2000 ebenfalls eine solche Verordnung. Die wurde jedoch vom Oberlandesgericht gekippt. Mehrere Hundehalter haben erfolgreich geklagt. Die Vermutung, dass bestimmte Hunde aus Prinzip als gefährlich eingestuft werden, verstoße gegen Artikel 3 des Grundgesetztes. Der besagt, dass alle Menschen gleich sind. Und deswegen könne man nicht einer bestimmten Personengruppe eine Versicherung aufdrücken, so das Urteil. Nun braucht kein Hund mehr eine Versicherung.

Ist Bello aber nicht versichert, kann es sehr teuer werden. Personen-, Sach- oder Vermögensschäden: Für all das muss der Hundehalter haften. Ob das die zerkauten Schuhe des Gastes oder Schmerzensgeld nach einem Hundebiss ist, es kann auf jeden Fall teuer werden. Und auch wenn der Halter völlig unschuldig am Vorfall ist, muss er trotzdem blechen. Denn: Von einem Hund kann theoretisch immer eine Gefahr ausgehen. Und das bedeutet, dass der Halter immer für alle Schäden haften muss. Auch wenn er nicht beim Vorfall dabei war.

Eine Deckungssumme von fünf Millionen Euro sollte sein

Und es ist gar nicht so unwahrscheinlich, dass der Hund auch mal zubeißt. Im vergangenen Jahr wurden in Neubrandenburg elf Beißvorfälle gemeldet. 2015 waren es schon zwei. Und die sind keine Kleinigkeit. Greift ein Hund einen Menschen an, gilt das als Körperverletzung.

Das Verbraucherportal Verivox empfiehlt, dass die Deckungssumme bei Versicherungen mindestens fünf Millionen Euro betragen sollte. Auch die Welpen sollte man nicht vergessen. Die müssen extra versichert werden.

Der Vorsitzende von Hundesport Neubrandenburg, Marco Sellke, findet eine Haftpflicht wichtig: "Wenn was passiert, können schnell mal mehr als ein paar Euro zusammenkommen. Wenn man eine hat, ist man einfach besser aufgestellt."