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Bewährungsstrafe ignoriert

Kinderpornos: 57-Jähriger aus Kühlungsborn verurteilt

Kühlungsborn / Lesedauer: 2 min

Ein Mann aus MV wurde 2015 zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, weil er kinderpornografische Dateien per E-Mail verschickt hatte. Jetzt wurde die Strafe deutlich erhöht, da er einfach weitergemacht hat.
Veröffentlicht:27.04.2017, 10:34
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Vier Jahre Haft: Zu dieser Strafe wurde ein 57-Jähriger aus Kühlungsborn (Landkreis Rostock) verurteilt, da er hunderte E-Mails mit kinderpornografischen Inhalten verschickt hat. Das teilten das Amtsgericht, die Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium aus Rostock am Donnerstag mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bereits 2015 war Wolfgang W. verurteilt worden, da er solche E-Mails verschickt hatte. Im September 2014 kamen ihm die Ermittler auf die Spur und durchsuchten seine Wohnung. Die Beamten stellten diverse Datenträger sicher, deren Auswertung den Verdacht ergab, dass sich darauf circa 11.000 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten befanden. Diese habe Wolfgang W. in hunderten von E-Mails als Bilder und Videos verschickt. Er soll, so die Ermittlungsbehörden, auch dazu aufgefordert haben, ihm Mädchen für einen sexuellen Missbrauch zur Verfügung zu stellen. Anhaltspunkte für einen tatsächlichen sexuellen Missbrauch durch den 57-Jährigen gibt es den Angaben zufolge aber nicht.

Mehr als 300 Folgeverfahren eingeleitet

Im Januar 2015 fand aufgrund neuer Hinweise eine zweite Wohnungsdurchsuchung statt. Dabei wurden bei dem 57-Jährigen Datenträger mit 17.000 Kinderpornodateien festgestellt. Wolfgang W. wurde festgenommen und in einem Prozess zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Die Warnung fruchtete offenbar nicht. Im Januar 2016 erfolgte wegen derselben Vermutungen eine erneute Wohnungsdurchsuchung bei Wolfgang W.. Nach Hinweisen ausländischer Behörden soll er unmittelbar nach seiner letzten Verurteilung 970 E-Mails mit kinderpornografischen Daten versandt haben. Bei der Sichtung der sichergestellten Datenträger fanden die Ermittler über 10.000 entsprechende Dateien in seinem Besitz. Noch während der Durchsuchung wurde der Beschuldigte erneut vorläufig festgenommen. Später widerrief das Gericht seine Bewährung aus der Vorverurteilung, sodass er die Freiheitsstrafe von zwei Jahren antreten musste.

Schließlich wurde Wolfgang W. im April 2017 vom Amtsgericht Rostock zu vier Jahren Haft verurteilt. Gegen die zahlreichen Empfänger seiner Kinderporno-E-Mails wurden mehr als 300 Folgeverfahren eingeleitet.