Eingeschränkt verhandlungsfähig
KZ-Sanitäter muss nun doch vor Gericht
Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min
Der ehemalige Auschwitz-Sanitäter und SS-Mann Hubert Z. muss sich nun doch in einem öffentlichen Verfahren vor Gericht verantworten. Ein vom Oberlandesgericht (OLG) Rostock beauftragter Gutachter geht davon aus, dass er trotz seiner 95 Jahre zumindest eingeschränkt verhandlungsfähig ist. Daher hat der Strafsenat des OLG beschlossen, das Strafverfahren gegen Hubert Z. zu eröffnen, erklärte Pressesprecherin Christine Böhm am Dienstag.
Man halte die Durchführung der Hauptverhandlung für „verantwortbar“. „Gravierende Gefahren für Leib und Leben des Angeschuldigten infolge emotionaler Belastung durch die Teilnahme an der Hauptverhandlung und dem zu erwartenden Medieninteresse sind nach Auffassung des Senats nicht ersichtlich“, erklärte sie. Dem OLG sei bewusst, dass Hubert Z. unter „kognitiven Beeinträchtigungen“ leide und körperlich nur gering belastbar sei. Dem könne aber mit einer entsprechenden Verhandlungsführung Rechnung getragen werden.
Damit landet das Verfahren wieder beim Landgericht Neubrandenburg. Dieses hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens im Juni abgelehnt. Der Grund: Ein medizinisches Gutachten der Amtsärztin, wonach Hubert Z. unter einer „senilen Demenz“ leide, die „ausgeprägte Einschränkungen“ zur Folge habe. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vor.