NPD-Klage vor Landesverfassungsgericht
Landtagspräsidentin hat gegen Verfassung verstoßen
Greifswald / Lesedauer: 1 min
Nach Auffassung der Richter verstießen die im Juli 2014 verhängte Wortentziehung sowie zwei Ordnungsrufe gegen die NPD-Abgeordneten Michael Andrejewski und Stefan Köster gegen die Landesverfassung, weil damit die parlamentarischen Mitwirkungsrechte der Abgeordneten verletzt wurden. Das Rederecht gehöre zum Kernbereich der Abgeordnetenrechte, sagte die Vorsitzende Richterin Hannelore Kohl. Die Landtagspräsidentin unterliege einer strikten Neutralitätspflicht. Mit einer von ihr vorgenommenen Interpretation habe sie jedoch in das Rederecht eingegriffen.
In der Debatte ging es um das Hissen der Regenbogenflagge vor öffentlichen Gebäuden. Bretschneider hatte die NPD-Abgeordneten wegen diskriminierender Äußerungen mit Ordnungsmaßnahmen belegt.