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Zu kleine Klassen

Linke sehen jede fünfte Grundschule gefährdet

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Wenn eine Grundschule keine 20 Erstklässler zusammenbekommt, kann sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Schaffen sie die Schülerzahlen drei Jahre lang nicht, droht die Schließung. Das muss sich ändern, fordert die Oppositionspartei.
Veröffentlicht:05.12.2016, 07:39
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Die Linken im Landtag sehen den Fortbestand jeder fünften staatlichen Grundschule in Mecklenburg-Vorpommern gefährdet. Der Grund: „Die Schulen kommen nicht auf die Mindestzahl von 20 Schülern in der ersten Klasse”, sagte die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, Simone Oldenburg. Die Linken fordern daher die Abschaffung der Schülermindestzahl in der ersten Jahrgangsstufe.

Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion geht hervor, dass im laufenden Schuljahr 41 öffentliche Grundschulen die Mindestschülerzahl nicht erreichten. 17 davon gehörten zum Schulamtsbereich Schwerin, 15 zu Greifswald, 8 zu Neubrandenburg und eine zu Rostock. Die meisten dieser Schulen werden bereits als sogenannte Kleine Grundschulen auf dem Lande geführt. Sie dürfen in der Eingangsklasse weniger Schüler haben, wenn sie wenigstens zwei jahrgangsübergreifende Lerngruppen mit je 20 Schülern bilden können, also insgesamt 40 Schüler haben.

Status ist jedes Jahr neu zu beantragen

Der Status als Kleine Grundschule ist jährlich neu zu beantragen. Voraussetzung ist, dass der Weg zur nächsten Grundschule mehr als 40 Minuten betragen würde. Grundschulen, auf die das nicht zutrifft, und die weniger Schüler haben, können Ausnahmegenehmigungen beantragen.

Reichten die Schülerzahlen aber schon im vorigen Schuljahr nicht und im kommenden Schuljahr voraussichtlich auch nicht, „dann werden diese Schulen dichtgemacht”, kritisierte die Linkspolitikerin. „So kann es passieren, dass eine Grundschule mit 100 Kindern geschlossen werden muss, weil in der ersten und zweiten Klasse eventuell nur jeweils 18 und 19 Schüler lernen”, sagte sie. Gleichzeitig seien aber kleine Grundschulen gesichert, wenn sie nur eine Gesamtschülerzahl von 40 habe.

Kleine Schulen auf dem Land wichtig

„Wir fordern, dass alle Grundschulen, deren Eingangsklassen untermaßig sind, kleine Grundschulen sein dürfen”, erklärte Oldenburg. Gerade auf dem Lande seien Grundschulen unerlässlich, um wenigstens etwas Infrastruktur zu erhalten. „Ist die Schule weg, wird es keinen Zuzug, keine Entwicklung dieser kleinen Kommunen geben.”

Für die Eingangsklassen an Regionalen Schulen sollte die Mindestschülerzahl nach ihrer Ansicht von 36 auf 30 gesenkt werden. „Dann ist eine Schule lebensfähig”, sagte sie. Die heute geltenden Zahlen seien vor etwa zehn Jahren der Schulentwicklungsplanung zugrundegelegt worden und berücksichtigen weder den Geburtenrückgang noch die anhaltende Entleerung einiger Regionen.