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Streit um Ferienwohnungen

MV sieht Klärungsbedarf in Gesetzentwurf

Schwerin / Lesedauer: 1 min

In dem seit Jahren andauernden Streit um Ferienappartements in Wohngebieten an der Küste ist eine Lösung in Sicht. Doch ganz glücklich ist man in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht. Bauminister Pegel meldet Klärungsbedarf an.
Veröffentlicht:01.12.2016, 18:06
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Die sich abzeichnende Lösung für den Ferienwohnungsstreit an der Küste ist von Landesregierung und Tourismusverband in Mecklenburg-Vorpommern begrüßt worden. Bauminister Christian Pegel (SPD) sieht aber noch Klärungsbedarf in Detailfragen, wie er am Donnerstag in Schwerin sagte. Zu den offenen Fragen gehörten die Rückwirkung der geplanten Neuregelung bei bestehenden Bebauungsplänen sowie eine Übergangsregelung.

Das Bundeskabinett hatte am Vortag einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Städtebaurechts auf den Weg gebracht. Danach sollen Ferienwohnungen grundsätzlich auch in Wohngebieten erlaubt sein. Kommunen sollen bei der Bebauungsplanung aber leichter verhindern können, dass sie entstehen. Woitendorf zufolge soll die Neuregelung ab Mai 2017 greifen.

In Mecklenburg-Vorpommern werden Zehntausende Ferienwohnungen von Privat vermietet. In den vergangenen Jahren hatten immer wieder Ordnungsämter vor allem an der Küste die Vermietung untersagt, wenn die Appartements in reinen Wohngebieten lagen. Hintergrund waren oft Beschwerden von Nachbarn. Das Oberverwaltungsgericht des Landes stützte das Verbot mit mehreren Urteilen.