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Diskussion um Kastrationspflicht

Nordosten geht gegen Katzenplage vor

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Bis März soll es eine Verordnung im Land geben, die die Kastrationspflicht von Katzen regelt. Allerdings wird die nicht ganz so aussehen, wie Tierschützer sie sich wünschen würden.
Veröffentlicht:03.02.2015, 02:45
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Um die 2800 Katzen sind derzeit in den Tierheimen im Land untergebracht. Genauso viele wilde Tiere werden momentan an Futterstellen von engagierten Bürgern oder Mitgliedern des Tierschutzes versorgt, berichtet Kerstin Lenz vom Landestierschutzverband MV.

Um dieser Lage Herr zu werden, setzen sich die Tierschützer schon seit Langem für eine Katzenkastrationsverordnung ein. Im ersten Quartal 2015 will das Landwirtschaftsministerium die geforderte Verordnung in die Tat umsetzen, so Sprecher Constantin Marquardt. Aufgrund der Vogelgrippe und den aufwendigen Abstimmungen zwischen den Ressorts konnte das nicht wie versprochen bis Ende des Jahres 2014 durchgesetzt werden.

Die Tierschützer würden es als sinnvoll erachten, wenn es ein landesweites Gesetz gäbe, das Katzenhaltern vorschreibt, ihre Tiere zu kastrieren. Dies solle für sogenannte Freigängerkatzen gelten – Tiere, die einen Besitzer haben, aber Haus und Hof verlassen können. „Eine Katze bekommt im Jahr dreimal Junge“, erklärt Kerstin Lenz. Pro Wurf seien das meist fünf kleine Katzen. Niemand könne so viele Tiere pro Jahr vermitteln. Sie würden am Ende häufig auf der Straße oder im Tierheim landen.

Auch Kennzeichnung per Mikrochip geplant

Skeptiker befürchten jedoch, dass genau das die Folgen einer Kastrationspflicht sein könnten. Besitzer könnten ihre Tiere aussetzen oder sie ins Tierheim bringen, weil sie die Kastration nicht bezahlen wollen oder können. Dieser Eingriff koste um die 100 Euro, erklärt Kerstin Lenz. „Niemand wird gezwungen, seine Katze zu kastrieren – solange sie im Haus bleibt“, so die Tierschützerin. Sobald das Tier jedoch Haus und Hof verlässt, trägt der Halter auch Verantwortung dafür. „Und auch für die Kinder.“

Durch die Kastrationsverordnung müssten Katzenbesitzer ihre Tiere nicht nur kastrieren, sondern auch mit einem Mikrochip kennzeichnen und registrieren lassen. Das Landwirtschaftsministerium plant, die Entscheidung über eine entsprechende Pflicht an die Landkreise zu übertragen.

Die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald haben noch keine konkreten Pläne, teilten die Sprecher auf eine Anfrage des Nordkurier mit. Sie warten die Landesverordnung ab. Holger Vogel, Leiter des Veterinäramtes Vorpommern-Greifswald, würde eine entsprechende Verordnung aber begrüßen. In der Stadt Rostock ist sie bereits seit 2013 Realität.