StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernNPD-Mann Petereit muss Geldstrafe wegen Hass-CD zahlen

Volksverhetzung

NPD-Mann Petereit muss Geldstrafe wegen Hass-CD zahlen

Grevesmühlen / Lesedauer: 2 min

Wegen Volksverhetzung ist der Schweriner NPD-Landtagsabgeordnete David Petereit am Montag vom Amtsgericht Grevesmühlen zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro verurteilt worden.
Veröffentlicht:23.02.2015, 15:20
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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Petereit im Juli 2013 über einen von ihm betriebenen Online-Handel eine CD angeboten hatte, auf der zu Hass und Gewalt gegen Menschen mit pädophilen Neigungen aufgerufen wird. Pädophilie ist laut Staatsanwaltschaft eine psychische Störung. Damit richte sich der Gewaltaufruf gegen eine psychisch kranke und behandlungsbedürftige Bevölkerungsgruppe, argumentierte die Anklagebehörde.

Im März 2014 wegen Beleidigung verurteilt.

Petereit stand zum wiederholten Mal vor Gericht. Im März 2014 war er vom Amtsgericht Grevesmühlen wegen Beleidigung zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Petereit als Verantwortlicher der rechtsextremen Internetplattform „mupinfo“ ein Ehepaar aus Jamel bei Wismar (Nordwestmecklenburg) mit einer Illustration und einem Text diffamiert hatte. Bei den Betroffenen handelt es sich um Birgit und Horst Lohmeyer. Sie sind für ihr Engagement gegen den Rechtsextremismus in ihrem Ort mehrfach ausgezeichnet worden, darunter mit dem Paul-Spiegel-Preis des Zentralrats der Juden in Deutschland.

Im Juli 2014 wegen uneindlicher Falschaussage verurteilt

Im Juli 2014 war Petereit vom Amtsgericht Güstrow wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er bei einer Verhandlung im Mai 2012 als Zeuge die Unwahrheit gesagt.