StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernProzess gegen Ex-Rocker erneut geplatzt

Angeklagter in den USA

Prozess gegen Ex-Rocker erneut geplatzt

Pasewalk / Lesedauer: 2 min

Die Prozessbeteiligten hatten es schon beinahe geahnt: Wieder ist der ehemalige "Sicherheitschef" der Neubrandenburger Bandidos nicht zu seiner Verhandlung erschienen. Jetzt könnte es einen Haftbefehl gegen ihn geben.
Veröffentlicht:04.11.2014, 10:38
Artikel teilen:

Der Prozess gegen einen ehemals hochrangigen Neubrandenburger Bandidos-Rocker vor dem Amtsgericht Pasewalk ist am Dienstag  erneut geplatzt. Der 34 Jahre alte Angeklagte aus Vorpommern, der nach Angaben seines Verteidigers Peter Schmidt in den USA lebt, erschien wieder nicht vor Gericht. Richter Gerald Fleckenstein, die Staatsanwältin und der Verteidiger einigten sich darauf, das Verfahren zunächst auszusetzen.

Die US-amerikanischen Behörden müssten erst bestätigen, dass der Mann ordnungsgemäß geladen war. "Die Bestätigung liegt bisher nicht vor", sagte Fleckenstein. Wenn es sie gebe, solle ein spezieller Haftbefehl gegen den 34-Jährigen erlassen werden - um ihn festnehmen zu können, wenn er deutschen Boden betritt.

Dem 34-jährigen Eggesiner, der früher als "Sicherheitschef" bei den Neubrandenburger Bandidos fungiert haben soll, wird Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie illegaler Waffen- und Drogenbesitz vorgeworfen. In seiner Wohnung waren bei einer Durchsuchung Gewehrmunition, die unter das Kriegswaffenrecht fällt, Revolver, eine Pistole sowie geringe Mengen Kokain gefunden worden.

Kein Geld, um nach Deutschland zu kommen

Der in der Szene bekannte Kampfsportler lebte lange mit Angehörigen in Eggesin, wenige Kilometer von Pasewalk entfernt. Kurz nachdem die Staatsanwaltschaft Mitte 2013 Anklage erhoben hatte, war der Mann in die USA ausgereist. "Dort lebt er jetzt vom Geld seiner Frau und hat keine finanziellen Mittel, um nach Deutschland zu kommen", sagte Schmidt. Sein Mandant lebe im Bundesstaat New York, habe geheiratet und inzwischen eine USA-Aufenthaltserlaubnis bis 2018. "Ich hatte auf elektronischem Weg mit ihm Kontakt." So habe sein Mandant auch von dem Prozesstermin am Dienstag gewusst.

Schmidt beantragte, das Verfahren in Abwesenheit seines Mandanten mit einem Strafbefehl zu beenden - das lehnte die Staatsanwaltschaft aber ab. Nach Einschätzung der Anklagevertreterin droht dem Angeklagten eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr. Sie könne aber zur Bewährung ausgesetzt werden, da der Mann nicht vorbestraft sei. Der Verteidiger hatte auf eine noch mildere Verurteilung gehofft.