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Medien-Echo

Rabauken-Jäger-Streit erhitzt weiter die Gemüter

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Die Süddeutsche Zeitung hat sich erneut des Falls angenommen. Und wirft die Frage auf, ob die freie Presse gefährdet ist.
Veröffentlicht:25.08.2016, 11:48

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Die juristische Auseinandersetzung in Mecklenburg-Vorpommern um einen Nordkurier-Beitrag über die umstrittene Abschleppaktion eines Jägers in Südvorpommern sehen Medienbeobachter deutschlandweit nach wie vor mit gewisser Sorge.

Jetzt hat die überregionale Süddeutsche Zeitung die jüngste Rechtsprechung der Rostocker Generalstaatsanwaltschaft dahingehend kommentiert, dass der Fall auf Journalisten "nicht sehr beruhigend" wirke. Unter der Überschrift "Und weiter geht die wilde Hatz" wirft der Autor die Fragen auf, ob der "Rabauken-Jäger-Streit" die frei Presse gefährde, ob kritische Journalisten künftig strafrechtliche Verurteilungen riskierten, wenn sie "im Rahmen der Pressefreiheit etwas frecher" berichteten.

Süddeutsche: Die Justiz verfolgt die Banalität mit heiligem Ernst

Die Berichterstattung geht auf einen Fall im Juni 2014 zurück, als ein Bild auf Facebook den Nordkurier veranlasste, in der Zeitung zu schildern, wie ein Jagdpächter aus Ueckermünde ein totes Reh an der Anhängerkopplung seines Autos einige hundert Meter über die Bundesstraße schleifte. Der Beitrag trug den Titel "Rabauken-Jäger erhitzt die Gemüter".

Der Jäger verklagte daraufhin den Nordkurier-Journalisten, der vom Amtsgericht in Pasewalk wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Das Landgericht Neubrandenburg bestätigte dieses Urteil. "Und aus der 16-seitigen Revisionserwiderung kann man nun lesen, dass die Rostocker Generalstaatsanwaltschaft den Fall mit heiligem Ernst", verfolge, so die Süddeutsche Zeitung. Und das, obwohl erklärt werde, dass "eine derart belanglose Begebenheit ... keine die Allgemeinheit wesentlich berührende Fragen" aufwerfe.