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Gerichtsreform

Richterbund entscheidet über Bürgerbegehren

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Richter, Notare und Rechtsanwälte haben sich massiv gegen die umstrittene Gerichtsreform zur Wehr gesetzt. Doch auch 36 000 Unterschriften in einer Volksinitiative konnte die Verabschiedung des Gesetzes nicht verhindern. Der Widerstand ist aber nicht gebrochen.
Veröffentlicht:11.11.2013, 08:42
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Die Kritik an der umstrittenen Gerichtsreform schwelt in weiten Teilen der Justiz Mecklenburg- Vorpommerns auch nach der Verabschiedung des Reformgesetzes weiter. Der Richterbund, im Vorjahr schon Mitinitiator einer Volksinitiative gegen die Reformpläne, erwägt nun einen nächsten Schritt. Auf der Jahresmitgliederversammlung am Montag (16.00 Uhr) in Rostock soll darüber entschieden werden, ob der Juristenverband ein Volksbegehren zur Aufhebung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes initiiert.

Zehn Gerichte plus sechs Außenstellen

Im Oktober war die Gerichtsreform vom Landtag mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD und CDU beschlossen worden. Die Zahl der Amtsgerichte soll von derzeit 21 auf 10 plus sechs Außenstellen sinken.

Der Richterbund hatte immer wieder beklagt, dass sich die Justiz mit der Reform aus der Fläche zurückziehe und damit auch der Politikverdrossenheit Vorschub geleistet werde. "Wir verschlechtern die Situation und sparen nicht mal Geld. Welchen Sinn macht eine solche Reform?", erklärte der Vorsitzende des Richterbundes, Axel Peters.

"Funktionsfähigkeit der Justiz bedroht"

Kommen bei einem möglichen Volksbegehren die laut Landesverfassung erforderlichen 120 000 Unterstützerunterschriften zusammen, müsste sich der Landtagtag mit einem neuen Reformgesetz befassen. Auch die Rechtsanwaltskammer denkt über rechtliche Schritte gegen das Gesetz nach. "Durch die beschlossene Reform wird die Funktionsfähigkeit der Justiz bedroht", begründete Kammerpräsident Stefan Graßhoff den fortwährenden Widerstand. Durch längere Wege und höhere Kosten werden die Hürden für Rechtsersuchen durch Bürger höher.

Geschlossen werden laut Gesetz die Amtsgerichte in Ueckermünde (2014), Hagenow (2015), Bad Doberan (2015), Wolgast (2015) und Ribnitz-Damgarten (2017). Das Arbeitsgericht in Neubrandenburg als das kleinste im Land wird aufgehoben, jedoch sollen dort auswärtige Kammern des Arbeitsgerichts Stralsund eingerichtet werden. Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) sieht in der Neuordnung eine Maßnahme zur Qualitätssicherung und notwendige Reaktion auf die demografische Entwicklung im Land.