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Drei Jahre Haft

Schweriner Laufhallen-Brandstifter verurteilt

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Das Feuer in der Laufhalle des Schweriner Olympiastützpunktes war im März vorigen Jahres weithin sichtbar. Den Brandstifter fanden die Ermittler erst Monate später. Lange bestritt der heute 23-Jährige die Tat, dann gestand er doch und wurde nun verurteilt.
Veröffentlicht:22.10.2013, 07:43
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Nach dem verheerenden Brand der Schweriner Laufhalle ist der 23-jährige Verursacher wegen fahrlässiger Brandstiftung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter am Schweriner Landgericht berücksichtigten bei dem am Montag verkündeten Urteil das späte Geständnis des jungen Mannes und dessen Alkohol- und Drogenkonsum vor der Tat. Zudem seien die Beteuerungen glaubhaft, dass er das Gebäude nicht habe in Brand setzen wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verlangt, die Verteidigung hingegen zwei Jahre auf Bewährung für angemessen gehalten.

Laut Gericht war der Täter am 24. März 2012 nach einem Discobesuch morgens in die Halle eingedrungen, um in der Garderobe Wertgegenstände zu entwenden. Weil er nichts fand, habe er aus Verärgerung an einer Hochsprungmatte gekokelt, die rasch Feuer fing und das gesamte Gebäude in Brand setzte. Es sei nicht zu widerlegen, dass der junge Mann noch erfolglos versuchte, das Feuer zu löschen und erst dann davonrannte, hieß es. Der Brand zerstörte die Trainingsstätte des Schweriner Olympiastützpunktes, in dem sich Weltklasse-Hochspringerin Martina Strutz seinerzeit auf die Olympiateilnahme vorbereitete. Der Sachschaden betrug laut Gutachten 3,7 Millionen Euro. Menschen waren bei dem Brand nicht verletzt worden. Die Halle wird nun an anderer Stelle auf dem Gelände neu gebaut.

Der Verurteilte, der von Oktober 2012 an für elf Monate in Untersuchungshaft saß, hatte die Tat lange bestritten und erst kurz vor Ende des Prozesses ein Geständnis abgelegt. Zusätzlich zu der dreijährigen Haftstrafe verhängte das Gericht noch zwei Wochen wegen unbefugten Waffenbesitzes. Bei einer Hausdurchsuchung hatten die Ermittler einen Schlagring gefunden. Der junge Mann ist zudem vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis zum Haftantritt bleibt der 23-Jährige zunächst auf freiem Fuß.