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Rabauken-Jäger-Affäre

Sellering setzt auf Pressefreiheit

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Der Ministerpräsident zeigt sich verwundert über das Urteil im „Rabauken-Jäger“-Streit. Der Verband der Deutschen Zeitungsverleger hält zudem den Strafantrag gegen den Chefredakteur für „völlig überzogen“.
Veröffentlicht:02.06.2015, 19:14

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Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) hat sich in der Beurteilung des „Rabauken-Jäger“-Falls von seiner Justizministerin distanziert. Während Uta-Maria Kuder (CDU) nichts daran auszusetzen hat, dass das Pasewalker Amtsgericht einen Nordkurier-Redakteur wegen eines Beitrags zu einer Geldstrafe verurteilt hat, reagierte der „Ministerpräsident mit Verwunderung auf dieses Urteil“, erklärte Regierungssprecher Andreas Timm. Sellering könne angesichts des hohen Stellenwerts der Pressefreiheit gut nachvollziehen, dass die strittigen Rechtsfragen in weiteren Instanzen geklärt werden sollen.

Indes hat der Bund Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) klargestellt, dass sowohl der Begriff „Rabauken-Jäger“ als auch der Kommentar „Rabauken in Richter-Roben“  von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. „Der BDZV hält den Strafantrag gegen Lutz Schumacher wegen Beleidigung für völlig überzogen“, sagte  BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Eine Wortwahl, die dem Gericht nicht gefalle, sei deshalb noch lange nicht strafbar. „Wir müssen den Anfängen wehren“, warnte Wolff.

Hintergrund der Debatte: Nachdem der Nordkurier 2014 über einen Jäger berichtet hatte, der ein Reh an seiner Hängerkupplung über die B 109 schleifte, verhängte das Pasewalker Amtsgericht kürzlich gegen den Reporter eine Geldstrafe von 1000 Euro. Die anschließende kritische Kommentierung Schumachers führte zu einem Strafantrag eines Staatsanwaltes.