Beschwerde zurückgewiesen
Terror-Verdächtige aus Güstrow bleiben auf freiem Fuß
Rostock / Lesedauer: 2 min
Drei Terror-Verdächtige aus Güstrow bleiben vorerst auf freiem Fuß. Das Landgericht Rostock wies die Beschwerde des Landeskriminalamtes (LKA) gegen die Freilassung der drei am Freitag zurück, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Allerdings sei nur im Fall eines Betroffenen entschieden worden. Bei den anderen beiden Verdächtigen fehlten zur Entscheidung noch Unterlagen, sagte die Sprecherin. Im Laufe des Tages will sich das Landgericht näher zu der Entscheidung äußern.
Gegen die Entscheidung des Gerichts können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden, sagte Gerichtssprecherin Ines Meyer dem Nordkurier. Das LKA kann also nicht zur nächsthöheren Instanz ziehen, um den Verdächtigen doch noch festzusetzen.
Die Männer – nach Angaben der Rostocker Polizei zwei Bosnier und ein Deutscher – waren bei einem Anti-Terror-Einsatz am Mittwoch in Güstrow festgesetzt, aber abends überraschend vom Amtsgericht Güstrow freigelassen worden. Sie seien dem Amtsgericht Güstrow nicht wie vorgeschrieben unverzüglich, sondern erst nach 13 bis 17 Stunden vorgeführt worden und hatten deshalb freigelassen werden müssen, hatte das Gericht die Freilassung begründet.
Innenministerium steht wegen des Einsatzes in der Kritik
Die Entscheidung des Landgerichts beziehe sich nicht nur auf die Rechtmäßigkeit der Freilassung, sondern auch auf die Frage, ob überhaupt die Voraussetzungen für die vom LKA beantragte Ingewahrsamnahme vorgelegen hätten, sagte die Gerichtssprecherin. Das LKA wollte die drei Verdächtigen für maximal zehn Tage in Gewahrsam nehmen. Zuvor hatte die mit der Ermittlungsleitung betraute Bundesanwaltschaft die Beantragung von Haftbefehlen abgelehnt.
Als Grund wurde eine zu lange Frist zwischen dem Einsatz und der Vorführung beim Richter genannt. Dagegen hatte das LKA Beschwerde eingelegt. Die Verdächtigen würden polizeilich überwacht.
Am Mittwoch hatte die Polizei im Auftrag der Bundesanwaltschaft stundenlang mehrere Objekte in Güstrow und Umgebung durchsucht. Über mögliche Funde wurde bisher nichts bekannt. Das LKA wollte die Männer zehn Tage „im Gewahrsam” behalten, hatte aber keine Haftbefehle beantragt. Die Bundesanwaltschaft hatte bisher jeden Kommentar mit Verweis auf laufende Ermittlungen abgelehnt.
Vertreter der Linken und der AfD hatten am Donnerstag von Landesinnenminister Lorenz Caffier (CDU) eine Aufklärung über den Anti-Terror-Einsatz und mögliche Versäumnisse der Behörden gefordert. Eine SPD-Abgeordnete hatte eine Sondersitzung des Innenausschusses ins Gespräch gebracht.
+++ "Dafür kann man sich nur (fremd)schämen": Lesen Sie hier einen Kommentar unseres Redakteurs Gabriel Kords zu dem Anti-Terror-Einsatz von Güstrow +++