StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernTod durch Schreckschusswaffe - Urteil erwartet

Berufungsprozess vor dem Ende

Tod durch Schreckschusswaffe - Urteil erwartet

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Es fing an mit dem Streit um einen Laptop, es endete mit dem Tod eines Menschen. Der Angeklagte aus Anklam plädiert auf Notwehr. Nun spricht das Gericht sein Urteil.
Veröffentlicht:24.07.2017, 06:49
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Am Landgericht Neubrandenburg soll am Montag der neu aufgerollte Prozess um die Tötung eines Mannes mit einer Schreckschusswaffe in Anklam zu Ende gehen. Bevor das Urteil verkündet werden kann, will die Kammer aber nochmal eine rechtsmedizinische Gutachterin und einen Zeugen hören, wie ein Sprecher im Vorfeld sagte.

Angeklagt wegen Totschlags ist ein 30 Jahre alter Mann. Er hatte Ende 2015 einen Anklamer im Streit um einen alten Laptop mit der illegalen Waffe getötet. Der Angeklagte hat dies zu Prozessbeginn im Mai erneut gestanden, macht aber Notwehr für sich geltend.

In erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt

Er sei von dem späteren Opfer und dessen Bekannten angegriffen worden. Der 30-Jährige war im ersten Prozess zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen hatte er erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Im neuen Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft zuletzt siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Verteidiger Henning Köhler verlangt Freispruch für seinen Mandanten.

Nach Auffassung des Verteidigers steht fest, dass der 36-jährige Geschädigte den Schützen mit einem Messer angegriffen haben soll. Das Messer hätten die Freunde des Opfers später verschwinden lassen. Dieser Aspekt war erst am vorletzten Verhandlungstag bekanntgeworden. Der Geschädigte wurde auch als ein Mann beschrieben, der "über Leichen gehen würde". Der Schütze wollte von dem späteren Opfer 30 Euro zurück haben, die er für einen veralteten Laptop gezahlt hatte.