StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernTotenasche bald im eigenen Garten?

Vorstoß beim Bestattungsgesetz

Totenasche bald im eigenen Garten?

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Die Asche eines Verstorbenen im Garten verstreuen oder die Urne auf den heimischen Kaminsims stellen? In MV geht so etwas nicht. Das soll sich ändern.
Veröffentlicht:26.05.2015, 19:34
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Die Asche von Toten sollte nach Auffassung des Linken-Politikers Peter Ritter in Mecklenburg-Vorpommern auch außerhalb von Friedhöfen bestattet werden dürfen. „Es ist mit rationalen Argumenten nicht zu begründen, dass die Asche Verstorbener nicht im eigenen Garten verstreut werden kann, wenn dies der Wunsch und Wille des Verstorbenen und der Hinterbliebenen ist“, sagte der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Die Linke.

Auch sollte es seiner Ansicht nach möglich sein, eine Urne zu Hause aufzubewahren. Im Gegensatz zu Deutschland sei das in anderen Ländern unkompliziert möglich. Beispiele sind die Schweiz, die Niederlande, Spanien oder die USA. In Deutschland hingegen besteht der sogenannte Friedhofszwang, daran ändert auch die Möglichkeit der Waldbestattung nichts. Auch Friedwälder oder Ruheforste sind eine Art Friedhöfe. Möglich sind auch Seebestattungen.

Bremen hat Gesetz schon geändert

Bundesweit wird über eine größere Freiheit beim Umgang mit der Asche Verstorbener diskutiert. Befürworter verweisen darauf, dass Friedhofsgänge für Kranke oder Gehbehinderte ein unüberwindbares Hindernis darstellen können. Fehle es an Geld, könne die Aufbewahrung der Urne in der eigenen Wohnung eine ungewollte Bestattung auf einem anonymen Friedhofsgrabfeld verhindern. Mancher wolle die Urne mit der Asche eines Verstorbenen einfach in seiner unmittelbaren Nähe haben.

Um Ritters Vorstellungen umzusetzen, müsste das Bestattungsgesetz geändert werden. Doch die Landesregierung hat daran bislang kein Interesse, wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Politikers hervorgeht. „Für die Aufhebung des Friedhofszwangs wird derzeit kein Handlungsbedarf gesehen“, heißt es dort.

Ritter will eine Diskussion um das Bestattungsrecht anstoßen. In anderen Bundesländern seien diese schon im Gange, sagte er. Bremen hat das Gesetz bereits geändert: Dort ist es erlaubt, die Asche Verstorbener auf dem eigenen Grundstück zu verstreuen.