StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernWar die Staubwolke wirklich schuld am Horror-Crash auf der A19?

Prozess zum Unfall

War die Staubwolke wirklich schuld am Horror-Crash auf der A19?

Rostock / Lesedauer: 3 min

Zeugen bestätigen die Aussage der Angeklagten: Die Sicht auf der A 19 an jenem Unglückstag war plötzlich weg. Gutachter sehen das anders, kommen aber so schnell nicht zu Wort.
Veröffentlicht:25.02.2015, 20:33
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Die Leinwände sind ausgerollt, die Laptops platziert, die Gutachter startklar. In Saal 128 des Amtsgerichts Rostock soll am Mittwoch der Prozess um die Massenkarambolage auf der A 19 vom April 2011 weitergehen. „Ich sehe, die Sachverständigen sind vorbereitet“, sagt Richter Schröder, um den drei Kollegen von der Dekra im selben Atemzug mitzuteilen, dass ihr Auftritt ausfällt. „Bis alle Zeugenvernehmungen beendet sind.“ Noch sollen 14 Frauen und Männer gehört werden, voraussichtlich bis Ende März.

Die Sachverständigen hatten untersucht, wie der Unfall an jenem stürmischen Frühlingstag zustande kam. Neben einem Gutachten zum Unfallhergang fertigten sie auch eine Expertise zur Frage der Sichtverhältnisse und der Vermeidbarkeit des Unfalls an.

"Wie ein weißes Rollo, das runtergezogen wird"

Am 8. April 2011 waren in einer Staubwolke 83 Fahrzeuge verunglückt, acht Menschen starben, 130 wurden verletzt. Als Mitverursacherin wurde eine 53-Jährige aus Eisenhüttenstadt wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Ihr Kleinbus war auf einen Pkw aufgefahren, in dem ein Ehepaar ums Leben kam. Der Bus wurde im Anschluss von einem Truck gerammt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Staubwolke schon aus rund 650 Meter Entfernung hätte zu sehen sein müssen. Die Angeklagte widerspricht dem und erhält Unterstützung von zwei Zeugen. Eine 44-Jährige schildert, dass sich die Staubwolke übers Auto stülpte „wie ein weißes Rollo, das runtergezogen wird“. Ihr Gedanke: „Ich kann nicht blind fahren, und habe voll gebremst.“ Auch ihr Auto fuhr auf ein anderes auf und wurde dann selbst getroffen.

Kein Kompromiss zwischen Anklage und Verteidigung

Ebenso wie bei dem Autofahrer aus der Nähe von Bitterfeld. „Noch nicht einmal einen Meter weit konnte ich sehen“, sagt der 74-Jährige. Er war bei dem Unfall schwer verletzt worden, seine Frau starb. Sie hatte ihn kurz vor dem Unglück auf Staub überm Acker hingewiesen. „So 100 bis 200 Meter weg. Ich nahm an, da pflügt einer. Aber auf der Straße war kein Staub.“

Am 15. Januar hatte der Prozess begonnen. Am Mittwoch lud der Richter Staatsanwältin und Verteidiger zum Gespräch über „verfahrensverkürzende Maßnahmen“ ins stille Kämmerlein. „Es war keine Einigung möglich“, sagte er nach Rückkehr in den Sitzungssaal. Sollten die Beteiligten einen Kompromiss finden, kommen die Gutachter am Ende gar nicht mehr zu Wort. „An uns soll es nicht liegen“, hieß es von der Verteidigung.