StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernWindkraftgegner sollen mit Geld zum Schweigen gebracht werden

Umstrittenes Gesetz

Windkraftgegner sollen mit Geld zum Schweigen gebracht werden

Schwerin / Lesedauer: 2 min

Die Revolutionäre sitzen in MV: Erstmals müssen Unternehmer Teile ihres Eigentums an Privatpersonen und Gemeinden abgeben. Betroffen ist die Windenergiebranche. Doch schon drohen Klagen.
Veröffentlicht:20.04.2016, 19:44

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Investoren von Windparks müssen Anwohnern und Gemeinden im Nordosten künftig 20 Prozent der Gesellschafteranteile zum Kauf anbieten. Das regelt das Bürgerbeteiligungsgesetz, das am Mittwoch vom Landtag beschlossen wurde. Die rot-schwarze Koalition erhofft sich so eine höhere Akzeptanz von Windrädern, die immer mehr auf Widerstand gestoßen sind, sagte Energieminister Christian Pegel.

Im ersten Jahr könnten Anleger mit einer Rendite von bis zu vier Prozent rechnen. Werde eine größere Strommenge produziert als ursprünglich geplant, sei in den Folgejahren auch eine Steigerung möglich, ergänzte der Energieexperte der SPD-Fraktion Rudolf Borchert. Wer also beispielsweise 500 Euro übrig hat, sollte im ersten Jahr 20 Euro rausbekommen, bei 10 000 Euro sind es dann schon 400 Euro.

Günstigerer Strom als Alternative

Das Angebot muss allen Anwohnern und Kommunen im Fünf-Kilometer-Umkreis von Windparks gemacht werden. Alternativ sind verbilligte Stromtarife für die betroffene Region, Ausgleichsabgaben an die Kommunen oder besondere, gesicherte Spareinlagen für Bürger möglich. Das Gesetz gilt auch für bestehende Anlagen, die aufgerüstet werden sollen.

Klingt gut, meint der Landesverband Windenergie. Doch die Sache habe einen großen Haken: „Wir wissen nicht, wie sich ein Alleingang Mecklenburg-Vorpommerns wirtschaftlich auswirkt. Im Wettbewerb mit anderen sind wir dann möglicherweise komplett unterlegen“, sagte Vorsitzender Andreas Jesse. An Spekulationen über mögliche Renditen wolle er sich nicht beteiligen: „Niemand kann das heute seriös voraussagen.“ Jesse geht auch fest davon aus, dass von Unternehmern gegen das Gesetz geklagt wird. Der Verband selbst werde das nicht tun.

Ob das Gesetz vor Gericht Bestand haben wird, ist tatsächlich fraglich. Schließlich geht es auch um einen Eingriff in das Privateigentum.