StartseiteRegionalMecklenburg-VorpommernZäher Prozess um die Schuld an der Pleite

Zocken bei der Volkssolidarität

Zäher Prozess um die Schuld an der Pleite

Rostock / Lesedauer: 2 min

Vor allem ältere Menschen hatten ihr Geld bei der Volkssolidarität angelegt. Doch die Fonds gingen pleite, das Geld ist verloren. Die juristische Aufarbeitung zieht sich hin.
Veröffentlicht:07.01.2014, 18:09
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Im Prozess vor dem Rostocker Landgericht um die Millionenpleite zweier Fonds von Kreisverbänden der Volkssolidarität (VS) ist kein rasches Ende in Sicht. Am achten Verhandlungstag am Dienstag wurden neue Termine zunächst bis zum 3. März festgelegt. Die Verteidigung des 63-jährigen Angeklagten stellte zudem zwei weitere Beweisanträge, um die Anhörung weiterer Zeugen zu erreichen. Der Prozess hatte Mitte Oktober 2013 begonnen.

Der Ex-Manager muss sich wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 144 Fällen mit einem Schaden von 1,1 Millionen Euro zwischen Juli 2004 bis Oktober 2005 sowie wegen Insolvenzverschleppung verantworten. Er soll zusammen mit einem anderen Mann Fonds der Verbände Mecklenburg Mitte und Bad Doberan/Rostock-Land initiiert haben. Rund 1600 meist ältere Menschen investierten dort Teile ihres Vermögens. In den Fonds sollen von 2001 an rund 9,5 Millionen Euro versickert sein. Die Fälle vor 2004 sind verjährt. Der zweite Manager ist laut Gutachten wegen Demenz nicht verhandlungsfähig.

Nach Worten des Sprechers des Interessenverbands der VS- Geschädigten, Gottfried Hörnig, von Dienstag ist nicht damit zu rechnen, dass die Anleger noch etwas von ihrem Geld wiedersehen. „Das Geld ist weg.“ Allerdings habe der Prozess eine wichtige Funktion: „Das ist ein Vorgang, der den Anlegern und auch den Bürgern den Eindruck vermittelt, dass man nicht einfach so lügen und betrügen kann. Man wird doch vor Gericht gestellt.“ Für Hörnig hat der Prozessverlauf gezeigt, dass sich der Angeklagte der Insolvenzverschleppung und des Betrugs schuldig gemacht hat.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft waren Auszahlungen mit neuen Einlagen finanziert worden. Ein Opferanwalt hatte dieses Vorgehen als „Schneeballsystem“ bezeichnet. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn sein „uneingeschränktes und tiefstes Bedauern“ darüber ausgedrückt, dass sich die Erwartungen der Anleger nicht erfüllt haben. Es tue ihm leid, er bitte um Verzeihung.