StartseiteRegionalMecklenburgische SchweizBewährungsstrafe wegen Hehlerei

30 000 Euro Schaden

Bewährungsstrafe wegen Hehlerei

Güstrow / Lesedauer: 1 min

Der 30-Jährige stand wegen des Diebstahls von 190 Orgelpfeifen vor dem Amtsgericht Güstrow. Doch nachgewiesen werden konnte ihm die Tat nicht. Trotzdem wurde er verurteilt.
Veröffentlicht:20.02.2017, 16:40

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Eine Strafe von 1200 Euro brummte das Amtsgericht Güstrow einem 30-Jährigen auf, der versucht hatte, 190 gestohlene Orgelpfeifen zu verscherbeln. Dazu legte ihm das Gericht eine sechsmonatige Haftstraße auf, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Pfeifen waren von der Orgel aus der Kirche Schlieffenberg im Sommer 2015 gestohlen worden. Der Diebstahl konnte dem Angeklagten aber nicht nachgewiesen werden. Er hatte sich wegen Hehlerei zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zehnmonatige Haftstrafe auf Bewährung gefordert sowie 1000 Euro und 80 Arbeitsstunden. Der angerichtete Schaden belief sich auf knapp 30 000 Euro. Er wurde durch die Versicherung erstattet.