Unfaires Verfahren?
Einbruchsprozess: Verteidiger greift Staatsanwaltschaft an
Malchin/Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min
Im Prozess gegen zwei Malchiner Diebe haben die Verteidiger in ihren Plädoyers harte Töne angeschlagen. Vor allem Andreas Hammermüller, Pflichtverteidiger des 27-jährigen Angeklagten, warf der Staatsanwaltschaft vor, für seinen Mandanten die Grundsätze eines fairen Verfahrens nicht beachtet zu haben. Der aktuelle Prozess hat sich nur auf einen Teil einer Einbruchsserie im Raum Malchin/Stavenhagen beschränkt, an der sein Mandant beteiligt gewesen sein soll, kritisierte Hammermüller. Besser wäre es seiner Meinung nach gewesen, wenn die Statsanwaltschaft für alle Ermittlungsverfahren eine gemeinsame Anklage formuliert hätte. Stattdessen habe sie aufgesplittet und vier Anklagen bei verschiedenen Kammern des Gerichtes eingereicht.
Verhandelt wurde jetzt nur der Einbruch in eine Stavenhagener Wohnung im vergangenen Herbst, bei dem mehr als 100.000 Euro Bargeld und eine wertvolle Münzsammlung gestohlen wurden. Einen bandenmäßigen Diebstahl, wie die Staatsanwalt es den Angeklagten vorwirft, sehe er hierbei nicht. Der Staatsanwalt indes will dafür die Beweise im Hauptverfahren gefunden haben und führte den vermeintlichen Auftraggeber an sowie einen weiteren Beschuldigten in den anderen Verfahren. Er forderte für die beiden Angeklagten eine Haftstrafe von jeweils drei Jahren. Das Landgericht will am Donnerstag um 12 Uhr das Urteil sprechen.