StartseiteRegionalMecklenburgische SchweizHaftstrafen für Malchiner Einbrecher-Duo

Urteil verkündet

Haftstrafen für Malchiner Einbrecher-Duo

Malchin/Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Mehr als 100.000 Euro und eine Münzsammlung hatten sie gestohlen, nun sprach das Landgericht Neubrandenburg das Urteil.
Veröffentlicht:29.06.2017, 13:24

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Die beiden Malchiner, die im vergangenen Herbst 107.000 Euro und eine Münzsammlung aus einer Wohnung in Stavenhagen gestohlen haben, sollen jeweils für zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Dieses Urteil verkündete Richter Henning Kolf am Donnerstag am Landgericht in Neubrandenburg. Allerdings erfolgte der Schuldspruch nicht wegen bandenmäßigen Diebstahls, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, sondern „nur“ wegen Wohnungseinbruchs.

Von einer Bande kann erst ab drei Tätern gesprochen werden. Die Verteidigung hatte argumentiert, dass die Existenz einer Bande nicht hinreichend belegt sei – auch wenn beispielsweise in den umfangreichen Telefonmitschnitten, die im Prozess angehört wurden, ein „Bauer“ genannter Mann immer wieder eine Rolle spielte, der möglicherweise der Auftraggeber des Einbruchs war.

Die Verteidigung behält sich noch vor, in Revision zu gehen, sagte Anwalt Andreas Hammermüller. Das müsste innerhalb einer Woche geschehen, sonst wird das Urteil rechtskräftig. Die 23 und 27 Jahre alten, bereits vorbestraften Männer sitzen seit ihrer Verhaftung im Oktober hinter Gittern. Sie hatten die Tat zu Prozessbeginn gestanden.