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Erhöhung fällt 2017 aus

Steuergeschenk für die Stavenhagener

Stavenhagen / Lesedauer: 2 min

Die Stadt darf die höhere Grundsteuer in diesem Jahr noch nicht einziehen. Nun bleibt für die Bürger erst einmal alles so, wie es bislang 2016 war.
Veröffentlicht:24.07.2017, 06:13

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Stavenhagener Grundstückseigentümer können sich freuen. Obwohl die Stadtvertreter im Frühjahr eine Erhöhung der Grundsteuern A und B beschlossen hatten, wird in diesem Jahr die gleiche Steuer wie im Jahr 2016 erhoben, informierte Bürgermeister Bernd Mahnke (parteilos) in der Sitzung der Stadtvertreter. Ursache dafür ist die weiterhin fehlende Genehmigung des Stavenhagener Haushaltsplans. Das Zahlenwerk liege dem Landkreis Seenplatte vor. Mahnke hofft, dass die Stadt Anfang August die Genehmigung bekommt.

Ohne rechtliche Grundlage bleibt es bei den alten Hebesätzen. Die Grundsteuern für Ackerflächen werden nun noch nicht mit dem Hebesatz von 314 Prozent berechnet. Es gilt weiter der alte Satz von 302 Prozent. Ähnlich ist es bei Hausbesitzern. Ihre Grundsteuer wird nach dem Steuersatz von 380 Prozent berechnet, obwohl schon ein Satz von 382 Prozent beschlossen war.

Mahnke warf auch einen Blick auf die riesige Zahlung an den Landkreis – amtsdeutsch: Kreisumlage. „Wir haben in diesem Jahr 5 983 000 Euro zu zahlen“, sagte er. 2014 seien es 4,3 Millionen, 2015 noch 2,1 Millionen Euro gewesen. Im vergangenen Jahr habe die Stadt 300 000 Euro gezahlt. Der Bürgermeister sagte dazu: „Ohne Kommentar.“ Die Zahlung von fast sechs Millionen Euro bedeutet, dass Stavenhagen nur äußerst langsam aus seinem Defizit herauskommt. Das war im Jahr 2014 entstanden, als die Stadt 44 Millionen Euro Gewerbesteuern an den Konzern Unilever zurückzahlen musste. Das meiste ist abgetragen. Übrig sind noch Zinszahlungen in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro.