StartseiteRegionalMecklenburgische SchweizStrohmieten brandgefährlich – und keiner weiß Bescheid

Angst vor weiteren Schäden

Strohmieten brandgefährlich – und keiner weiß Bescheid

Basepohl / Lesedauer: 3 min

Die Feuerwehr und ein Unternehmer im Stavenhagener Industriegebiet fürchten das Schlimmste, sollten auch die restlichen Strohmieten in Basepohl abbrennen. Doch nach einer verbindlichen Vorschrift zur Strohlagerung müssen auch sie lange suchen.
Veröffentlicht:29.09.2014, 21:32

Artikel teilen:

Wenn Michael Strehlow auf die beiden Strohmieten in der Nachbarschaft schaut, treibt es ihm die Sorgenfalten ins Gesicht. Der Autohändler im Industriegebiet Basepohler Schlag fürchtet um seine Firma. Denn nicht weit vom Autohaus Strehlow & Kayatz entfernt brannte vor gut zehn Tagen eine riesige Strohmiete ab. Das Feuer tobte zwar weit genug weg von der Werkstatt und den Pkw. Doch es brauchte 60 Feuerwehrleute, um es zu bändigen. Und südlich der Halle sind noch zwei Strohmieten aufgestapelt. „Was ist, wenn auch die angesteckt werden?“, fragt Strehlow.

Nicht einmal 80 Meter beträgt die Entfernung zwischen seinem Autohaus und einer der Strohmieten. Das hat er grob nachgemessen. Die Pkw stünden noch um einiges dichter. Nun hat er keine Lust auf schmelzenden Autolack und bat das Stavenhagener Ordnungsamt um Hilfe, damit der Fall der Fälle nicht eintritt.

Schulterzucken bei Behörden

Amtswehrführer Gerrit Lange gibt dem Autohändler recht. „Wenn die Büsche neben den Strohmieten auch noch anfangen zu brennen, dann ist das Autohaus nicht mehr weit weg“, sagt er. Noch viel dichter an den Strohballen liege aber der Sendemast. Zudem seien die restlichen Strohmieten sehr nah an der Lagerhalle aufgestapelt. Die Flammen würden noch viel höher schlagen als vor wenigen Tagen.

Wenn man die zuständigen Behörden fragt, bekommt man nur ein Schulterzucken. Weder die Bauordnungsbehörde, das Ordnungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, noch Kreisbrandmeister Norbert Rieger finden eine Vorschrift, wo und wie Strohballen aufgestapelt werden dürfen. Theoretisch könnten Landwirte sie auch mitten in der Stadt aufstapeln, sagt er. „Es sei denn, eine Stadt oder eine Gemeinde hat eine Vorschrift, in der das bedacht wird“, so Rieger. Aber eine solche Richtlinie habe mit Sicherheit keine Kommune. „Wir haben nichts gefunden, was eine Lagerung von Stroh an diesem Standort verbieten würde“, sagt auch Kreissprecherin Haidrun Pergande.

Nur Versicherer haben sich Gedanken gemacht

Fündig wurde dagegen der Autohändler. Michael Strehlow fischte aus dem Internet ein Dokument mit dem Titel „Brandschutz im landwirtschaftlichen Betrieb“. Dabei handelt es sich um „Leitlinien zur Schadenverhütung der deutschen Versicherer“ von 2013. Darin sind klare Mindestabstände für die Lagerung von Heu und Stroh benannt, die wohl aber nicht rechtlich bindend sind. Die Erzeugnisse müssen 50 Meter entfernt von Gebäuden mit brennbarer Außenhülle und 25 Meter von anderen Gebäuden lagern. Zu Straßen soll der Abstand 25 Meter betragen. Und Strohlagerplätze sollten 100 Meter auseinander liegen.

Danach würden die beiden verbliebenen Strohmieten viel zu dicht an der Lagerhalle und an der Straße liegen. So entschied das Stavenhagener Ordnungsamt in Absprache mit den Eigentümern des Landwirtschaftsbetriebs Pervölz und Siggel, dass die beiden Strohmieten entfernt werden müssen. „Bis zum 20. Oktober“, sagte Walter Pervölz. Das Außengelände werde in Zukunft nicht mehr als Strohlagerplatz genutzt. Die Halle werde aber weiter Strohlager sein. Pervölz räumte ein, dass er die Empfehlungen zu Mindestabständen nicht kannte.

Für den Stavenhagener Bau- und Ordnungsamtsleiter David Schacht ist es jetzt vor allem wichtig, dass die polizeilichen Ermittlungen forciert werden. „Leider stellen Brandstifter ein nicht zu kalkulierendes Risiko dar“, sagte er.