StartseiteRegionalMecklenburgische SchweizWassermühle Ziddorf: Heißer Streit trotz kalter Küche

Konflikt um Immobilie

Wassermühle Ziddorf: Heißer Streit trotz kalter Küche

Teterow / Lesedauer: 2 min

Langfristige Pacht gescheitert, Kauf gescheitert. Schon Ende Juni hätte der Mühlenverein die Wassermühle Ziddorf an die Gemeinde zurückgeben sollen. Nun ist ab dem 1. November die Gastwirtschaft geschlossen. Der Konflikt ist damit aber keineswegs beigelegt.
Veröffentlicht:28.10.2016, 19:44

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„Jetzt gibt sie wohl doch auf. Als ich heute an der Wassermühle vorbei fuhr, sah das ganz nach Auszug aus“, meinte ein Teterower gegenüber dem Nordkurier. Überraschend käme das nicht. Denn auf ihrer letzten Sitzung hatte die Gemeindevertretung Dahmen beschlossen, bei Gericht Räumungsklage einzureichen. Der Mühlenverein als Pächter hatte nach Auslaufen des Pachtvertrags Ende Juni die Immobilie nicht wie erwartet an die Gemeinde zurückgegeben. Das wird er absehbar auch nicht tun, bekräftigt Vereinsvorsitzende Susanne Conrath auf Nachfrage. „Es sei denn, ein Richter entscheidet das oder aber wir werden mit der Gemeinde einig.“

Danach sieht es allerdings nicht aus. Denn nachdem der Verkauf der Mühle an den Verein im Sommer gescheitert war, steht dessen Forderung von mehr als 370.000 Euro im Raum. Diese Summe ergibt sich aus Instandsetzungsarbeiten, die der Mühlenverein in Verlauf der Jahre tätigte und nun von der Gemeinde erstattet haben möchte. Der Verein habe seiner Zweckbestimmung getreu das Gebäude und den Park gepflegt, vor Zerstörung bewahrt und mit Leben erfüllt, betont die Vorsitzende.

Unter diesem Aspekt sei es ausgesprochen merkwürdig, dass eine Gemeinde Geldbeträge, die in ein ihr gehörendes Gebäude flossen, nicht an diejenigen, die die Arbeiten durchführten und die Wertverbesserungen vorgenommen haben, auszahlen möchte. Vielmehr reklamiere sie den Wertzuwachs für sich, ohne etwas dazu getan zu haben, argumentiert der Rechtsbeistand des Vereins. Neben den privaten Geldern seien überdies erhebliche Arbeitsleistungen erbracht worden.

In den Augen von Bürgermeister Philipp Maerz jedoch ist diese Forderung unbegründet. Er verweist auf den gemeinnützigen Vereinszweck. „Auch wir haben rechtlichen Beistand und der bestärkt uns, die Forderung zurückzuweisen.“ Damit dürfte der Konflikt über kurz oder lang ein Gericht beschäftigen. Die Räumungsklage liegt schon dort – seit dem 20. Oktober, wie das Gemeindeoberhaupt sagt.