StartseiteRegionalMecklenburgische SchweizWer darf alles Knöllchen verteilen?
Ärger am Parkplatz
Wer darf alles Knöllchen verteilen?
Teterow / Lesedauer: 2 min
Seit Kurzem irritieren Zahlungsaufforderungen parkende Besucher am Ärztezentrum in der Teterower Poggestraße. Sie stammen von einem privaten Grundstückseigentümer. Ist das Verteilen von „Strafzetteln“ auf eigene Rechnung legal?
Veröffentlicht:22.03.2017, 21:15
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