StartseiteRegionalMecklenburgische SchweizZwei neue "Toiletten" und mehr Strafen

Hundekot verärgert Einwohner

Zwei neue "Toiletten" und mehr Strafen

Stavenhagen/Jürgenstorf / Lesedauer: 2 min

Nach dem Winter scheinen viele Hundehalter wieder vergessen zu haben, dass sie den Hundekot ihrer Lieblinge auf den Wegen entsorgen müssen. Probleme gibt es in der Stadt Stavenhagen und auch in Jürgenstorf.
Veröffentlicht:30.04.2017, 06:20

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Die zwei Hundetoiletten in Stavenhagen reichen offenbar nicht mehr aus. Die Stadt stellte nun zwei weitere Stationen für die Halter der etwa 400 Hunde im Stadtgebiet und in den Ortsteilen auf. Sie sind an der Treppe am „Eierspeicher“ und am Eingang des Boulevards in der Malchiner Straße platziert und ergänzen die beiden Stationen, die für die Hundehalter schon lange an den Haupteingängen zum Schlossgarten stehen. Hier können sie ein Tütchen ziehen, um die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge zu entsorgen.

Stadtvertreterin Ursula Jonassen (Die Linke) klagte im Bauausschuss über die vielen Hundehaufen im Stadtgebiet und auch am Boulevard. Anja Vonthien, stellvertretende Ordnungsamtsleiterin, bestätigte das. „Nach dem Winter ist es wieder extrem geworden“, sagte sie. Schwerpunkte seien die Gehwege im Stadtgebiet und der Schlossgarten, so Bürgermeister Bernd Mahnke (parteilos).

Und auch in Jürgenstorf scheinen die Hundehalter wieder sehr achtlos geworden sein, war vom Gemeindebürgermeister Norbert Köhler (CDU) zu erfahren. „Es ist im Vergleich zu den vergangenen Jahren schlimmer geworden.“ Auf einigen Wegen sei es extrem. „Wie überall in den Städten ist Hundekot keine neue Problematik für uns“, informierte Mahnke. Man sei immer bemüht, die Einwohner zu sensibilisieren. Regelmäßig rufe die Stadt die Hundehalter zu mehr Ordnung und Sauberkeit auf. Sie seien verpflichtet, die Verunreinigungen sofort und ohne Aufforderung zu beseitigen. Man hoffe, dass die neue Möglichkeit gut angenommen wird.

Wenn nicht, dann droht ein Verwarn- oder Bußgeld. „Hundehalter, die sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten und uns auch namentlich bekannt sind, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld geahndet werden“, betonte er. Die Verwarn- bzw. Bußgeldhöhe sei abhängig davon, ob es sich um einen einmaligen Vorgang oder eine Wiederholungstat handele.