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Abgas-Affäre

Auto-Rückgabe wegen Abgas-Schummelei abgelehnt

Düsseldorf / Lesedauer: 2 min

Darf ein Audi-Käufer seinen Wagen wegen der Schummel-Software zurückgeben? Nein, sagt das Düsseldorfer Landgericht. Es sei sogar fraglich, ob es sich um einen Mangel handele.
Veröffentlicht:23.08.2016, 13:42
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Ein Autohaus, das einen Audi mit Abgas-Schummel-Software verkauft hat, muss den Kaufpreis nicht erstatten. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag entschieden. Es wies damit die Klage eines Autokäufers ab. Er wollte den Kauf seines Audi A 4 Diesel wegen des Abgasskandals rückgängig machen und den Wagen zurückgeben. Der Käufer hätte dem Autohaus eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen, begründete das Gericht sein Urteil.

Dabei habe das Autohaus die Nachbesserung sogar angeboten. Dass eine flächendeckende Rückrufaktion Zeit benötige, sei hinzunehmen, beschied das Gericht. Offen ließ es jedoch, ob das Auto durch die Manipulationssoftware einen Mangel aufweist. In der mündlichen Verhandlung hatte der Richter den Kläger darauf hingewiesen, dass er den Wagen doch praktisch uneingeschränkt nutzen könne.

Keine arglistige Täuschung

Der Autokäufer könne sich auch nicht darauf berufen, arglistig getäuscht worden zu sein. Das Autohaus habe beim Verkauf des Wagens 2012 nichts von der Manipulations-Software gewusst. Als selbstständiger Audi-Vertragshändler müsse er sich das Wissen des Autokonzerns nicht zurechnen lassen.

Der Kläger hatte argumentiert, als Betroffener habe er monatelang vergeblich auf eine Rückrufaktion gewartet. Eine Fristsetzung sei daher überflüssig gewesen. Zudem mindere der Skandal den Wiederverkaufswert seines Wagens. Die Rechtsprechung ist in der Sache bislang uneinheitlich. Die meisten Gerichte hatten aber die Klagen von VW-Kunden zurückgewiesen.