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Bei Stau und stockendem Verkehr

Die Rettungsgasse richtig bilden

Ratgeber / Lesedauer: 3 min

Eine Rettungsgasse auf der Autobahn soll garantieren, dass Helfer schnell zu einer Unfallstelle kommen. Doch wie wird sie gebildet: in der Mitte, zwischen linker und mittlerer Spur – oder auf dem Standstreifen? Und wie ist es in anderen Ländern Europas?
Veröffentlicht:19.08.2016, 14:07
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Auf der Autobahn rollen die Wagen dicht an dicht. Plötzlich rote Bremslichter, vorne geht es langsamer. Ungeduldig wechseln einige Autos von Spur zu Spur. Die Blechlawine stockt. Da stehen die ersten schon: Stau. Muss jetzt ein Rettungswagen zum Unfall durch, kann es dauern. „Oft müssen sich Rettungskräfte ihren Weg erst erkämpfen", sagt Thomas Buchheit vom Landespolizeipräsidium im niedersächsischen Innenministerium. Es komme oft zu minutenlangen Verzögerungen. „Solche Minuten sind mitunter entscheidend – die Rettungsgasse rettet Leben.“

Die Pflicht dazu regelt Paragraf 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO), erklärt Daniela Mielchen, Verkehrsrechtsanwältin aus Hamburg. Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Spuren pro Richtung, müssen Fahrer für Polizei- und Hilfsfahrzeuge eine Gasse bilden. Unter stockendem Verkehr versteht man: „Schrittgeschwindigkeit fahren, oder die Fahrzeuge befinden sich im Stillstand“, sagt die Anwältin.

Sobald es stockt, sollte der Weg frei gemacht werden

Bei zwei Spuren bilden Fahrer die Gasse in der Mitte. Bei drei Streifen muss zwischen dem äußersten linken und dem mittleren Streifen eine Lücke bleiben. „Bei vier Spuren müsste man sie eigentlich nach noch gültigem Recht wieder in der Mitte bilden“, sagt Buchheit. Verständlich sei das nicht. Und gegenwärtig wird auch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vorbereitet.

Dabei soll die Regelung vereinfacht werden: „Links fährt links, und alles andere fährt rechts“, erläutert Buchheit. „Denn das ist schon heute gängige Praxis auch bei vierspurigen Straßen.“ Daran schließe sich das Gesetz jetzt an, um Klarheit zu schaffen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates dürfte die Änderung noch in diesem Jahr in Kraft treten, schätzt
Anwältin Mielchen.

In der Rettungsgasse nicht vordrängeln

Generell gilt: Sobald es stockt, ist der Rettungsweg zu bilden, „nicht erst dann, wenn das Rettungsfahrzeug kommt“, sagt Buchheit. Das gelte gerade für Lkw, die aufgrund ihrer Länge mehr Platz zum Rangieren brauchen. Und Buchheit weiß von Lkw-Fahrern zu berichten, die sich im Stau sogar zum Schlafen in ihre Kabine legen.

Einige Autofahrer lassen sich dagegen durch zu laute Musik ablenken – und hören dann Rettungsautos nicht, selbst wenn sie sich direkt nähern. „Auch im Stau gilt höchste Aufmerksamkeit“, mahnt Buchheit. Oft wechseln einige Fahrer noch von Spur zu Spur, um sich einen vermeintlichen Vorteil zu schaffen. Ein Fahrstreifenwechsel über die Rettungsgasse ist laut Mielchen aber nur dann zulässig, wenn man sich sicher auf der anderen Seite einordnen kann.

Keinesfalls dürfe die Trasse zum Vordrängeln missbraucht werden – auch nicht von Motorradfahrern. Die Benutzung ist nur den Rettungskräften wie Polizei, Krankenwagen, Arzt- und Abschleppfahrzeugen vorbehalten, sagt Mielchen. „Wer gegen das Gebot der Rettungsgasse verstößt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen.“ Bei schwerwiegenden Behinderungen sei unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung denkbar. In anderen Ländern drohen von vornherein härtere Strafen.