StartseiteRatgeberEmpfindliche Strafen für Verkehrssünden in Polen

Strafenkatalog verschärft

Empfindliche Strafen für Verkehrssünden in Polen

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Um der Raserei Einhalt zu gebieten, wurden im Nachbarland die Bußgelder deutlich angehoben. Wenn Deutsche dort zu schnell fahren, müssen sie in der Regel vor Ort bezahlen. Nur wenn sie geblitzt wurden, könnten sie mit einem blauen Auge davon kommen.
Veröffentlicht:10.01.2017, 18:40

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Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer müssen in Polen mittlerweile mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn sie sich nicht an die geltenden Vorschriften halten, die zum Teil von den deutschen Regelungen abweichen. Die Regierung des Nachbarlandes hat den Strafenkatalog für Verkehrssünder in den vergangenen Monaten verschärft, um vor allem der verbreiteten Raserei Einhalt zu gebieten. Die Bußgelder, die schnell bis zu mehreren Hundert Euro teuer werden können, werden in der Regel vor Ort kassiert, wobei es in der Höhe einen gewissen Spielraum gibt.

Wer als Deutscher in Polen geblitzt wird, muss sich inzwischen auch darauf einstellen, die Strafe bezahlen zu müssen, da sich das Nachbarland einem EU-weiten Datenaustausch zur Vollstreckungshilfe angeschlossen hat. Für die Prüfung, Bewilligung und Vollstreckung von Geldstrafen, die im Ausland verhängt wurden, ist generell das Bundesamt für Justiz in Bonn verantwortlich. Das wird aber nur unter gewissen Voraussetzungen tätig. Unter anderem muss das Bußgeld inklusive Bearbeitungsgebühren einen Wert von 70  Euro überschreiten.

Diese Marke ist laut dem aktuellen polnischen Bußgeldkatalog allerdings schnell erreicht. Unter anderem bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 30 Stundenkilometer oder beim Parken auf Behindertenparkplätzen. Bei extremer Raserei und Alkoholfahrten drohen zudem sogar Fahrverbote und kurzzeitige Inhaftierungen.