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Böses Ende einer Urlaubsreise

Angeklagter entschuldigt sich bei den Radfahrern

Müritz / Lesedauer: 4 min

Ein mutmaßlicher Amokfahrer aus Altenhof muss sich wegen der versuchten Tötung zweier Radler vor Gericht verantworten. Die beiden Männer stehen vor dem Dilemma: Wollen sie Gerechtigkeit, entgeht ihnen womöglich das Schmerzensgeld.
Veröffentlicht:08.12.2014, 17:19
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Die zwei Männer sind zurückgekehrt nach Mecklenburg. Genau ein halbes Jahr und einen Tag nach einem schrecklichen Unfall, den die beiden Friesen nie vergessen werden. Denn der 7. Juni, der Sonnabend des Pfingstwochenendes, endete für die Hobby-Radler ganz anders als gedacht. Statt sich in ihren Gästebetten nach anstrengender Tour dem Schlaf der Gerechten hinzugeben, landeten sie schwer verletzt im Krankenhaus.

Schuld daran, so die Staatsanwaltschaft, sei ein 42-jähriger Mann aus Altenhof, der die Männer auf seinem Gewissen hat. Versuchter Totschlag und Fahrerflucht, so die Vorwürfe. Mit seinem Auto soll der Altenhofer die Friesen absichtlich umgefahren und sich danach aus dem Staub gemacht haben. Am Montag begann vor dem Landgericht in Neubrandenburg der Prozess gegen den ihn. Der 42-Jährige hatte zunächst zu Beginn der Verhandlung erklärt, dass er nichts zum Hergang sagen wolle.

Später aber gab er an, dass an dem Vorfall ein besonderer Medikamentencocktail schuld gewesen sein könnte. „Ich erinnere mich deshalb an nichts mehr, was den Vorfall betrifft, und bin erst am nächsten Morgen bei der Polizei wieder zu mir gekommen“, meinte der Frührentner. Er habe an dem Tag verschiedene Schmerztabletten genommen und auch zwei Schnäpse getrunken. Danach wisse er seit dem Lokalbesuch nichts mehr und entschuldige sich in aller Form bei den Geschädigten.

In der Gaststätte kam es zur Auseinandersetzung

Die beiden Opfer, die auch Nebenkläger sind, Rudolf W. (60) und Edgar E. (60), hatten sich über Pfingsten die Seenplatte als Ziel einer Radtour auserkoren. Von Friesland bis Waren mit der Bahn und dann in mehreren Etappen über Mirow und Schwarz bis nach Altenhof. „Dort in der Nähe fanden wir eine Pension“, erzählt Rudolf W. Nach einem erfrischenden Bad im See galt es, die auf der Radstrecke verlorene Energie wieder aufzutanken. „Wir hörten von einer Gaststätte in Altenhof und radelten hin.“ Dort war alles prima. Gutes Essen, kühles Bier, angenehme Gespräche. Bis der jetzt Angeklagte erschien. Der setzte sich an ihren Tisch. „Und sofort veränderte sich die Atmosphäre“, beschreibt Edgar E. „Der war anders als die anderen.“ S

treit ließ dann auch nicht lange auf sich warten. Die beiden Radfahrer seien bestimmt Lügner, ließ er wissen, von wegen Friesen, garantiert müssen das Holländer sein. Und weil der Angeklagte die Männer nicht wieder an die Räder lassen wollte, folgte der verbalen Auseinandersetzung sogar eine kleine Rangelei. Nichts Ernstes, gleich wieder zum Vergessen. Doch da hatten die Männer die Rechnung ohne den Dritten gemacht. Der soll auf der L 206 den beiden Radlern gefolgt sein, überholte sie, wendete und hielt auf die vielleicht mit 100 Metern Abstand fahrenden Friesen zu. Fuhr erst den einen um, dann den zweiten. Ohne, wie später der Kfz-Sachverständige erläuterte, zu bremsen oder auszuweichen. Rudolf W. erlitt dabei unter anderem Frakturen der Gesichtsknochen und musste sich drei Wochen lang im Warener Klinikum der Obhut der Ärzte und Schwestern hingeben. Noch schlimmer erwischte es seinen Freund. Edgar E. brach sich den Arm, ein komplizierter Bruch, heißt es, der Mann ist bis heute krank geschrieben und es droht eine zweite Operation.

Medikamentenkonsum seit einem Unfall

Wenn der Altenhofer verurteilt wird, weil er mit Vorsatz die Männer umfuhr, zahlt dessen Versicherung kein Schmerzensgeld an die Opfer, so der Anwalt der beiden Nebenkläger. Bei dem Angeklagten selbst sei wohl nichts zu holen. Er steht seit einem Unfall beim Militär wegen mehrerer Gesundheitsprobleme unter Medikamenten, war aber nach eigenen Angaben noch längere Zeit Lkw-Fahrer.

Seit dem Tod seiner Frau im April 2014 habe er die Kontrolle über seinen Arzneikonsum verloren. Der Mann wird im Prozess psychiatrisch begutachtet. Ihm droht eine mehrjährige Haftstrafe und die Einweisung in eine Psychiatrie. Der Prozess wird am 17. Dezember fortgesetzt.