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Zweiter Prozesstag

Getötete Sarah H.: Angeklagter will Pflichtverteidiger loswerden

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Im Prozess gegen den Lebensgefährten der getöteten Sarah H. aus Alt Rehse bei Neubrandenburg sollte ein Zeuge gehört werden. Doch zuvor stellte der Angeklagte einen ungewöhnlichen Antrag.
Veröffentlicht:13.02.2017, 10:48
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Mit einem Paukenschlag hatte am Landgericht Neubrandenburg am Montagvormittag der Prozess gegen einen Mann aus Alt Rehse begonnen, der seine Lebensgefährtin Sarah H. zu Tode gefoltert haben soll. Der 51-jährige Axel-Ingo G., dem Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen wird, hatte schriftlich den Antrag gestellt, seinen Pflichtverteidiger Henning Köhler von seiner Aufgabe zu entbinden. Die Öffentlichkeit war während der Anhörung des Antrages vom Prozess ausgeschlossen worden.

Das Gericht lehnte den Antrag des Angeklagten jedoch ab. Wie Richter Klaus Kabisch sagte, könne dem Antrag nur stattgegeben werden, wenn das Vertrauensverhältnis zum Pflichtverteidiger endgültig und nachhaltig erschüttert sei, weil dann die Gefahr bestünde, dass die Verteidigung nicht objektiv sein könne. Hier aber sei die sehr allgemein gehaltene Kritik des Angeklagten „nicht geeignet, um eine Zerrüttung zu erkennen”.

Am zweiten öffentlichen Verhandlungstag ist im vollbesetzten Gerichtssaal 10 anschließend ein weiterer Zeuge gehört worden, ein Polizist, der den Angeklagten damals vernommen hatte. Der Beamte bestätigte noch einmal die Aussagen des Angeklagten, die dieser während der Vernehmung am 10. August 2016 gemacht hatte.

Demnach hatte der Angeklagte Sarah H. nackt mit den Händen ans Bett gefesselt und mit einer selbstgebauten Peitsche samt Lederfransen zwei Stunden lang auf ihren ganzen Körper eingeschlagen. Auch Trinken und Essen hatte er ihr verweigert. Aufgrund dieser Aussage will jetzt der Nebenkläger der Verwandtschaft von Sarah H. prüfen lassen, ob es sich statt Körperverletzung mit Todesfolge um Totschlag durch Unterlassung handeln könnte.

Am 1. März soll der Prozess fortgesetzt werden. Dann sollen zwei weitere Zeugen und die Notfallärztin, die an den Tatort gerufen worden war, gehört werden. An diesem Tag wird auch das Urteil erwartet.