StartseiteRegionalMüritzAuch Ankläger fechten das Raser-Urteil an

Tragischer Unfall nach Autorennen

Auch Ankläger fechten das Raser-Urteil an

Waren / Lesedauer: 2 min

Der Verteidiger des verurteilten Rasers Steffen D. will den Führerschein seines Mandanten zurück und einen Freispruch. Der Staatsanwaltschaft ist die Strafe dagegen nicht hoch genug ausgefallen.
Veröffentlicht:27.05.2015, 10:00

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Im Prozess um einen tragischen Verkehrsunfall mit zwei Toten und zwei Schwerverletzten will neben der Verteidigung nun auch die Staatsanwaltschaft die Entscheidung des Gerichtes anfechten. Gegen die Bewährungsstrafe für einen der beiden verurteilten Unfallverursacher habe die Behörde Rechtsmittel eingelegt , teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler mit. Über Revision oder Berufung werde entschieden, wenn das schriftliche Urteil vorliege und geprüft worden sei. Der Angeklagte Steffen D. (35) war vor knapp zwei Wochen vom Warener Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Verkehrsgefährdung zu 16 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 22 Monaten gefordert – ohne Bewährung.

Unmittelbar nach der Verkündung des Strafmaßes hatte bereits der Verteidiger von Steffen D. angekündigt, gegen das Urteil vorgehen zu wollen. „Ich will einen Freispruch haben“, konkretisierte Rechtsanwalt Peter Schmidt am Dienstag. Sein Mandant sei zu unrecht als Hauptverursacher des Unfalls verurteilt worden, erklärte der Verteidiger. Die Beweisaufnahme verlief aus seiner Sicht unzureichend und oberflächlich. Der Anwalt fordert außerdem den eingezogenen Führerschein seines Mandanten zurück.

Verteidiger fordert neues Gutachten

Die beiden verurteilten Männer hatten sich nach Auffassung des Gerichtes vor zwei Jahren kurz hinter Waren mit ihren über 200-PS-starken Wagen ein Rennen geliefert und einen schweren Unfall verursacht. Ein Autofahrer und seine Begleiterin kamen dabei ums Leben. Der 15 Jahre alte Sohn des Paares überlebte den Crash schwer verletzt. Eine Frau aus einem vierten Auto fuhr in die Unfallstelle und erlitt ebenfalls schwere Verletzungen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Steffen D. durch kräftiges Gasgeben verhindert habe, dass ihn sein Rivale gefahrlos überholen konnte. Die Richterin bewertete sein Verhalten als Verkehrsgefährdung und entzog ihm den Führerschein. Der Verteidiger von Steffen D. fordert dagegen eine erneute Unfallanalyse durch einen Gutachter, in der das Verhalten aller Beteiligten bewertet werden soll. Das Urteil gegen den zweiten Unfallverursacher Heiko P. ist dagegen rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger haben keine Rechtsmittel eingelegt. Auch der Verteidiger hatte unmittelbar nach dem Richterspruch signalisiert, die verhängte Bewährungsstrafe von drei Jahren akzeptieren zu wollen. Das Verfahren sei fair gewesen.