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Schluss mit Wuffig

Der Leinenzwang soll kommen

Waren / Lesedauer: 3 min

Die Beschwerden reichten schon bis in die Landeshauptstadt. Nun hat man im Warener Rathaus reagiert. Hunde und Herrchen sollen künftig strengere Regeln befolgen. Bei Fuss und an die Leine. Sonst wird es teuer.
Veröffentlicht:24.07.2014, 11:25

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Jetzt liegt es in der Hand des Landrats, wie so ein Hundeleben in Waren künftig aussieht. Der Chef der Kreisverwaltung muss der neuen Verodnung der Stadt Waren noch genehmigen, dann kommt Fifi an die Leine. Die Beschwerden über frei laufende Hunde in Waren hatten sich zueltzt gehäuft. Sogar der Bürgerbeauftragte des Landes hatte sich im Frühjahr mit der Frage auseinandergesetzt und versucht, zwischen Beschwerdeführern und Stadtverwaltung zu vermitteln.

Noch gilt in der Stadt die alte Regelung aus dem Jahr 2003, die Hundebesitzern und vor allem ihren Tieren jede Menge Freiheit zuschreibt. Zumindest, so lange es sich dabei um ein Tier handelt, dass nicht als besonders gefährlich eingestuft wird. Leinenzwang für normale Hunde gilt in Waren bisher nur in Ausnahmefällen, so zum Beispiel auf Spielplätzen und an Badestellen. Auf öffentlichen Plätzen und Straßen galt statt dessen nur eine Aufsichtspflicht des Hundeführers über die Tiere. Das allein hat offenbar häufig nicht ausgereicht. Angriffe auf andere Tiere und Unfälle im Straßenverkehr gab es zu beklagen. Das Ordnungsamt der Stadt hatte im Frühjahr angekündigt mit verschärften Regeln zu reagieren.

Gilt auch für die Ortsteile

Die neue Stadtverordnung soll künftig ein hartes Durchgreifen erlauben. "Auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen und Grünanlagen sind Hunde generell anzuleinen", heißt es vom Warener Ordnungsamt. "Generell" bedeutet in diesem Fall, dass Ausnahmen explizit ausgewiesen werden müssen. Damit stehen nicht nur touristische Anziehungspunkte wie der Stadthafen unter Leinenzwang. "Tritt die Verordnung in Kraft, gilt das auch für die Ortsteile der Stadt", so Justiziar Marc-Olaf Stibbe. Auch in Rügeband oder Neu Falkenhagen müssen Hunde damit an die Leine, sobald es auf die Straße geht.

Zunächst mündliche Verwarnungen, später Bußgelder

Wer sich daran nicht hält, für den kann es jede Menge Ärger geben. "Das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit", erklärt Stibbe. Es sei allerdings zu erwarten, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes zumindest in den ersten Monaten mit einem besonderen Augenmaß agieren. Um die Warener an die neuen Regeln zu gewöhnen, könne man zunächst mit mündlichen Verwarnungen reagieren. In Wiederholungsfällen lässt der Gesetzgeber allerdings einen gewaltigen Spielraum für Bußgelder. Bis zu 5000 Euro kann ein freilaufender Hund kosten. Jedenfalls theoretisch. "Das müsste allerdings schon ein Extremfall sein", so Stibbe. In der Praxis ist die Entscheidung unter anderem von der Gefährlichkeit des Tieres abhängig. In den meisten Fällen dürfte eine Strafe eher im zwei- oder niedrigen dreistelligen Bereich liegen.