StartseiteRegionalMüritzDarf der Betrüger-Polizist seinen Job behalten?

Polizist veruntreut Verwarngelder

Darf der Betrüger-Polizist seinen Job behalten?

Waren / Lesedauer: 1 min

Ein Warener Polizist, der wegen Unterschlagung zu sechs Monaten Bewährung verurteilt wurde, muss jetzt mit einer noch härteren Strafe durch seine Kollegen rechnen.
Veröffentlicht:29.09.2014, 16:42
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Wäre die Strafe, verhängt vom Warener Amtsgericht, noch härter ausgefallen, der Warener Polizeibeamte hätte schon längst die Uniform ausziehen müssen. „Ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr“, so der Sprecher des Polizeipräsidiums in Neubrandenburg, Andreas Scholz, „ist der Betroffene automatisch  aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen“. So aber, verurteilt zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten, muss die Leitung des Polizeipräsidiums in Neubrandenburg über die Zukunft des Polizisten entscheiden. „Das Disziplinarverfahren steht kurz vor dem Abschluss“, so Scholz. Die Entscheidung müsse dann noch vom Verwaltungsgericht bestätigt werden. Der Beamte ist nach längerer Krankschreibung momentan beurlaubt.

Schon Anfang Juli ist er in Waren zu der Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er in fast 200 Fällen Verwarngelder in die eigene Tasche gesteckt haben soll. Die Kollegen im Warener Revier hatten Anzeige erstattet, nachdem Unregelmäßigkeiten entdeckt worden sind, sagte Revierleiter Wulf Nehls. Ermittelt haben in der Angelegenheit die Kollegen aus der Viertorestadt, hieß es weiter. Was die Zukunft des beurlaubten Kollegen angeht, auf eine Wette, dass der Noch-Polizist weiter auf Streife ziehen kann, will sich niemand einlassen.