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Untreue-Ermittlungen

Früherer Awo-Chef will Gerichtsurteil nicht akzeptieren

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Der frühere Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt Müritz wurde dazu verurteilt, hunderttausende Euro an zu viel gezahltem Gehalt zurückzuzahlen. Nun geht er in Berufung.
Veröffentlicht:23.11.2017, 08:55
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Der Rechtsstreit um die Bereicherungsvorwürfe beim Müritz-Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (Awo) beschäftigt das Oberlandesgericht Rostock weiter. Der Anwalt des entlassenen Geschäftsführers Peter Olijnyk, Peter-Michael Diestel, habe Berufung gegen das Urteil des Landgerichtes Neubrandenburg eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag in Rostock.

Bis Februar 2018 soll eine umfassende Begründung vorliegen. Dann entscheide ein Senat, ob die Berufung abgewiesen wird oder eine neue Verhandlung nötig wird.

Der Fall der Müritz-Awo hatte landesweit für Schlagzeilen, Ermittlungen, einen Landtagsuntersuchungsausschuss und eine Untersuchung bei allen Awo-Kreisverbänden im Nordosten gesorgt.

Olijnyk 2016 entlassen

Der 68-Jährige war Mitte 2016 in Waren entlassen worden, weil er und sein Ex-Kreisvorstandsvorsitzender sich gegenseitig unverhältnismäßig hohe Summen zugeschanzt haben sollen. Olijnyk hatte gegen die Entlassung geklagt und mehrere hunderttausend Euro an Entschädigung verlangt. Das Landgericht hatte die Klage aber abgewiesen und ihn zur Rückzahlung von 390 000 Euro an zuviel gezahltem Gehalt verurteilt.

Gegen Olijnyk und den damaligen Kreisvorstandsvorsitzenden – der auch Vize-Landeschef der Awo war – ermittelt die Staatsanwaltschaft Schwerin wegen Verdachts der Untreue. Die Ermittlungen laufen aber noch. Beide bestreiten die Vorwürfe bisher. Der Awo-Landesverband sprach bisher von einem „perfiden System” und einem Einzelfall.