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Axel-Ingo G. aus Alt Rehse weiter in U-Haft

Juristisches Nachspiel im Todesfall Sarah H.

Müritz / Lesedauer: 2 min

Der Verteidiger von Axel Ingo G. hatte nach dem Urteil Ende März Revision eingelegt – damit der BGH den Prozess gegen den 51-Jährigen aus Alt Rehse auf Gesetzesverletzungen prüft. Doch auch acht Wochen nach dem Urteil des Landgerichtes bleibt es ruhig um den Fall. Warum?
Veröffentlicht:24.05.2017, 11:25
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Bis das angefochtene Urteil des Neubrandenburger Landgerichts gegen Axel-Ingo G. aus Alt Rehse beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe auf dem Tisch liegt, werden noch mindesten zwei bis drei Monate vergehen. Zuvor würde die Revision dort mit ziemlicher Sicherheit nicht geprüft werden können. Davon geht die Neubrandenburger Oberstaatsanwältin Beatrix Komning aus, wie sie auf Nordkurier-Nachfrage sagte. Der Grund dafür sei ganz einfach: die Fristen. Die gelten schließlich nicht nur für den Verteidiger des zu fünf Jahren Gefängnis verurteilten Mannes, der seine Lebensgefährtin Sarah H. zu Tode gefoltert hatte, sondern auch für die Kammer.

Körperverletzung mit Todesfolge

Und was geschieht mit dem Verurteilten? Bis es zu einer Entscheidung aus Karlsruhe kommt, werde Axel Ingo G. in Untersuchungshaft bleiben, das hatte Carl-Christian Deutsch, Vizepräsident des Landgerichts und Pressesprecher, betont. Jedenfalls so lange, wie die Untersuchungshaft nicht unverhältnismäßig werde.

Der Verteidiger von Axel Ingo G. hatte nach dem Urteil Ende März Revision eingelegt. Seinerzeit waren Juristen schon von bis zu einem halben Jahr ausgegangen, bis mit einer Entscheidung aus Karlsruhe zu rechnen sei. Das Gericht hatte Axel Ingo G. Ende März wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Allerdings war dem Verurteilten wegen seiner psychischen Verfassung eine „verminderte Schuldfähigkeit” zugestanden worden.