StartseiteRegionalMüritzKeine Bewährung für unbelehrbaren Warener

Autofahrer muss hinter Gitter

Keine Bewährung für unbelehrbaren Warener

Waren / Lesedauer: 3 min

Acht Monate Freiheitsstrafe für eine Trunkenheitsfahrt - das Urteil des Warener Richters hat es in sich. Allerdings hatte der den Angeklagten nicht das erste Mal vor sich.
Veröffentlicht:15.04.2014, 11:27
Artikel teilen:

Richter Michael Kasberg schüttelt mit dem Kopf. Es gibt noch Angeklagte, an denen der Jurist verzweifelt. So einer sitzt vor ihm, ein Mann in den besten Jahren, in fester Beziehung und in Arbeit. Trotzdem, der 46-Jährige ist ein guter Bekannter, die Feststellung der Personalien kann sich das Gericht sparen. „Was soll ich mit Ihnen machen?“, fragt Kasberg sein Gegenüber.

Die Frage hat Berechtigung. Acht Vorstrafen zieren die Biografie des Angeklagten, die allermeisten wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Allein in den vergangenen neun Jahren, hat die Staatsanwältin zusammengezählt, musste sich der Mann aus Waren deswegen vier Mal vor der Justiz verantworten. Und immer wieder sind Bewährungsstrafen verhängt worden. „Das hat alles nichts genutzt“ - die Bemerkung des Richters während der Verhandlung lässt nichts Gutes ahnen.

Die Polizei erwischte den guten alten Bekannten im Oktober. Eigentlich Zufall, aber den Streifenbeamten fiel auf, das er nicht angeschnallt war. Als sie den Fahrer zur Rechenschaft ziehen wollten, fuhr der einfach bis zu seinem Garten weiter, schloss sich in der Laube ein und war erst nach gutem Zureden bereit, sich zu stellen. Mit 2,14 Promille im Blut, wie ein Arzt feststellte. Immerhin.

3443 Alkoholfahrten landesweit

Mit seiner „blauen Fahrt“ befindet sich der Warener Wiederholungstäter in zahlreicher Gesellschaft. 3443 Fahrer sind der Polizei Mecklenburg-Vorpommerns im vergangenen Jahr landesweit ins Netz gegangen, die mit mehr als den erlaubten 0,5 Promille unterwegs gewesen sind. Nach Geschwindigkeitsdelikten bleibt Alkohol bei den Unfallursachen die Nummer zwei.

„Sie sind eine Gefahr für andere.“ Richter Kasberg spricht Klartext. Warum er sich überhaupt wieder betrunken hinters Steuer gesetzt habe? Eine Probefahrt, so der Angeklagte. Tags zuvor hat er am Auto seiner Lebensgefährtin herumgeschraubt, nun sollte getestet werden. Wegen des Motors, der klang anders, als er sollte. Ob der Begründung schütteln jetzt auch die Zuhörer im Saal mit den Köpfen. Die Staatsanwältin plädiert, den Angeklagten zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe zu verurteilen. Ohne Bewährung dieses Mal.

Und fast so schlimm kommt es auch: Acht Monate, ohne die Chance auf Bewährung. „Ich kann Ihnen keine positive Sozialprognose ausstellen“, begründet Richter Kasberg. Das Urteil falle ihm nicht leicht, schließlich stünde der Angeklagte in einem festen Arbeitsverhältnis und schuftet Tag für Tag auf dem Bau. Den Job ist der Mann jetzt wahrscheinlich los. Teuer kommt die Strafe auch dem Steuerzahler zu stehen. Rund 120 Euro pro Tag, keinen Cent weniger, kostet ein Haftplatz. „Aber Sie lassen keine andere Wahl“, sagte Kasberg zu dem betroffenen Mann.