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Schießerei ist nicht harmlos

Keine Strafe für elfjährigen Schützen

Waren / Lesedauer: 2 min

Dass Kinder mit Pistolen schießen und andere verletzen, beschäftigt Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt.
Veröffentlicht:13.09.2013, 19:28

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Die Schüsse mit Plastikkugeln aus einer Spielzeugpistole (Nordkurier berichtete) werden für den elfjährigen Schützen keine strafrechtlichen Folgen haben. „Bis zum Alter von 14 Jahren sind Kinder strafunmündig – erst dann greift das Jugendstrafrecht“, teilte Staatsanwalt Gerd Zeisler von der zuständigen Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gegenüber dem Nordkurier mit. Zur Erinnerung: Der Elfjährige hatte am Donnerstag auf dem Weg von der Grundschule zum Hortzentrum in Waren-West mit der Spielzeugpistole auf einen zehn- und einen neunjährigen Jungen geschossen. Durch die verschossenen Plastikkugeln waren die beiden Jungen am Auge beziehungsweise Genick leicht verletzt worden. Bevor es zu den Schüssen gekommen war, hatten der Elfjährige und ein gleichaltriger Freund mit weiteren Jungen und Mädchen körperlich gerangelt und verbal gestritten. Bei der Rangelei war einem zehnjährigen Mädchen der Arm verdreht worden. Das Mädchen konnte trotz zunächst starker Schmerzen nach kurzer Behandlung das Müritz-Klinikum verlassen. 

Die Eltern des Schützen und seines Freundes sind in der Zwischenzeit von der Polizei informiert worden. „Gleichzeitig haben wir den Vorfall dem Jugendamt gemeldet. Deren Mitarbeiter werden jetzt schauen, wie die Verhältnisse vor Ort in den Familien sind“, sagte Verena Splettstößer, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Neubrandenburg, auf Nordkurier-Nachfrage. 

Grundsätzlich prüfe die Staatsanwaltschaft bei strafunmündigen Kindern immer, ob die Aufsichtspflicht von den Eltern verletzt worden sei. „Dies ist in diesem Fall aber wohl nicht so“, machte Gerd Zeisler deutlich.