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Bewährungsstrafe für Drogensünder

Kiffer bekommt beschlagnahmtes Geld zurück

Waren / Lesedauer: 2 min

Die Polizei findet in der Wohnung eines Mannes mehrere hundert Euro Bargeld und Drogen. Er könnte mit den Substanzen gehandelt haben, vermuten die Ermittler. Das Gericht sieht das anders und ordnet die Rückgabe des Geldes ab.
Veröffentlicht:20.05.2015, 13:45

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Das Amtsgericht Waren hat einen 43 Jahre alten Mann aus Malchow wegen Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe in Höhe von 1300 Euro verurteilt. Ein Handel mit berauschenden Substanzen, wie zunächst vermutet, konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden.

Ins Visier der Polizei war der 43-Jährige durch eine Zeugenaussage in einem anderen Drogenverfahren geraten. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung hatte die Polizei in einem Kühlschrank mehrere Gramm eines Aufputschmittels und rund 30 Gramm Marihuana entdeckt, die in einem Abflussrohr versteckt waren. Sichergestellt wurden außerdem Utensilien zum Konsum von Betäubungsmitteln wie eine Crackpfeife und eine Feinwaage. Ins Visier der Polizei war der 43-Jährige durch eine Zeugenaussage in einem anderen Drogenverfahren geraten. Die Ermittler beschlagnahmten in der Wohnung des Mannes außerdem 500 Euro Bargeld in 20er-Scheinen. Aus Sicht der Beamten handelte es sich um eine dealertypische Stückelung - sie vermuteten, dass Geld könne aus Drogenverkäufen stammen.

"Jetzt sind sie wieder flüssig"

Vor Gericht räumte der Angeklagte den Besitz der Drogen für den eigenen Konsum ein, bestritt aber, mit den Substanzen gehandelt zu haben. Das Geld habe er für den Kauf eines Notebooks zurückgelegt, erklärte sein Verteidiger. Er plädierte für seinen Mandanten auf eine Geldstrafe. Auch die Staatsanwalt rückte im Prozess vom Vorwurf des Dogenhandels ab und forderte wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Der Richter verhängte stattdessen eine Geldstrafe und ordnete die Rückgabe der beschlagnahmten 500 Euro an. Mit Blick auf die verhängte Geldstrafe verabschiedete er den verurteilten Hartz-IV-Empfänger mit den Worten:  "Jetzt sind sie wieder ein bisschen flüssig."