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2,7 Promille und Selbstmordabsichten

Bewährung für Kriegswaffenbesitzer

Neustrelitz / Lesedauer: 2 min

Er war betrunken, als er die funktionstüchtige Maschinenpistole aus ihrem Versteck holte und vor seinem Sohn damit herumfuchtelte. Weil er die Waffe samt passender Munition gar nicht besitzen durfte , saß ein 40-jähriger Neustrelitzer am Mittwoch knapp vier Stunden vor dem Warener Amtsgericht.
Veröffentlicht:19.10.2016, 11:48
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Weil er illegal eine Maschinenpistole und etwa 200 scharfe Patronen in seinem Haus hatte, ist ein 40-jähriger Neustrelitzer am Mittwoch vom Amtsgericht in Waren zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss er 3000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen und  Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet hatte. Die Maschinenpistole samt Munition, die der Mann in einer ehemaligen Russensiedlung gefunden haben will, war im September 2014 in seiner Wohnung in Neustrelitz beschlagnahmt worden, nachdem der 40-Jährige stark alkoholisiert damit herum gefuchtelt und gegenüber seinem 12-jährigen Sohn von Suizid gesprochen habe.

Zwei Streifenwagen fuhren zu dem Haus, nach dem Hinweis, dass sich dort Dramatisches abspielen könnte. Als die Polizei ankam, hantierte der Mann noch immer mit der Pistole herum. Weil er die Waffe nicht hergeben wollte, hatte sich der Mann mit den vier Polizisten einen Kampf geliefert. Dabei wurde ein Polizist verletzt. Letztlich konnte der Betrunkene überwältigt und ihm die Waffe weggenommen werden. Vor Gericht hieß es, dass ein Atemalkoholwert von 2,7 Promille gemessen worden war.

Der Zwölfjährige hatte der Polizei auch das Versteck der Waffe in einem Verschlag auf dem Dachboden gezeigt. Von dort soll der nun Verurteilte diese geholt und Suizidgedanken geäußert haben. Der Junge hatte den Polizisten erzählt, dass sein Vater sich den Lauf des Maschinengewehres in den Mund gesteckt habe. Der Neustrelitzer hatte zur Begründung seiner Tat und des Alkoholkonsums große persönliche Probleme angegeben. Er ist nicht vorbestraft.