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Nicht-öffentliche Sitzung

Röbel entscheidet über Verkauf von Garagen-Grundstück

Röblel / Lesedauer: 1 min

Damit die Bebauung des Hafenquartiers voran kommt, soll über den Kaufvertrag abgestimmt werden. Allerdings hinter verschlossenen Türen. Ist das erlaubt?
Veröffentlicht:25.07.2017, 06:50

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Am Dienstag entscheiden Röbels Stadtvertreter über den Kaufvertrag zum Hafenquartier. Auf der Fläche, auf der heute noch 278 Garagen stehen, sollen künftig zwei Supermärkte sowie Wohnungen und Gewerbeflächen entstehen.

Doch dürfen Stadtvertreter unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Entscheidung solcher Tragweite fällen? Eine Frage, die in Röbel intensiv diskutiert wird. Das böse Wort der Mauschelei macht in der Stadt die Runde. Kreis-Sprecherin Haidrun Pergande klärt auf: „Die nicht öffentliche Sitzung ist rechtlich zulässig. Die Nichtöffentlichkeit soll die persönlichen Interessen der Vertragsparteien schützen.“

Bei einem Ja kann es schnell gehen

Allerdings blieben die Bürger laut Pergande nicht gänzlich außen vor. Laut Paragraph 31 der Kommunalverfassung sollen in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt gemacht werden. Doch auch dann dürfe der Zweck der Nichtöffentlichkeit, also die Schutzfunktion, nicht gefährdet werden. Aus diesem Grund werde auch der Kaufpreis nicht mitgeteilt.

Sollte die Stadtvertretung am Abend ihr Okay zu dem Kaufvertrag geben, könnte der Verkauf schon am Donnerstag, 27. Juli, beim Notar über die Bühne gehen, hat Röbels Bürgermeister Andreas Sprick (CDU) schon einmal vorsorglich mitgeteilt.