Urteil gefällt
Schwerin weist Südbahn-Klage der Landkreise ab
Malchow / Lesedauer: 1 min
Im Rechtsstreit zwischen dem Landes-Verkehrsministerium und den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Ludwigslust-Parchim zur Südbahn hat das Verwaltungsgericht Schwerin die Klagen der Landkreise abgewiesen. Inhaltlich, so Seenplatte-Pressesprecherin Haidrun Pergande, ging es darum, ob das Land einseitig die Personenbeförderung auf der Schiene auf der Strecke von Parchim nach Malchow abbestellen kann – und gleichzeitig die Landkreise verpflichten kann, die öffentliche Personenbeförderung nun im Busverkehr sicher zu stellen.
Haidrun Pergande: „Die Landkreise hatten eine intensivere vorherige Einbindung im Vorfeld gefordert. Das Verkehrsministerium hatte sich bei der Abbestellung auf Fahrgasterhebungen berufen, die eine zu schwache Auslastung der Strecke abbildeten.” Sobald die Urteilsgründe vorlägen, werde nach deren Auswertung der weitere Verfahrensweg zwischen den Landkreisen abgestimmt.
In einer ersten Reaktion von Elke-Annette Schmidt, der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken im Seenplatte-Kreistag, heißt es: „Mit großem Bedauern nehmen wir die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zur Kenntnis, die Klage bezüglich der Abbestellung von Teilen der Südbahn abzuweisen.”