Kinder in der Müritz-Therme gerettet
Staatsanwaltschaft Rostock ermittelt nach Bade-Unfall
Röbel / Lesedauer: 1 min
Mehr als zwei Monate nach dem Bade-Unfall von zwei Kindern in der Müritz-Therme hat die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen. Sie ermittelte wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung gegen den Rettungsschwimmer und die Frau, die die Kinder begleitete. „Die Ermittlungen im Falle der Frau liegen nun bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg vor“, sagte Polizeisprecherin Diana Mehlberg. Wie weit der Sachstand ist, konnte Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler am Dienstag nicht sagen.
Auch die Ermittlungen im Falle des 20-jährigen Rettungsschwimmers lagen seit etwa Mitte Dezember auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Diese hat sie nun an die Staatsanwaltschaft Rostock abgegeben. „Es handelt sich um einen Heranwachsenden“, erklärte Zeisler. Weil er im Landgerichtsbezirk Rostock wohnt, ist die Staatsanwaltschaft Rostock zuständig. Bei Jugendlichen (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre) sei stets die Staatsanwaltschaft des Landgerichtsbezirkes zuständig, in dem sie leben, erläuterte er.