Geflügelpest-Maßnahmen teilweise gelockert
Strenge Auflagen für Waren bleiben bestehen
Waren / Lesedauer: 1 min
Ab Samstag werden die Anordnungen für die Geflügelpest-Sperrbezirke Plauer See und Malchower See gelockert. Das teilte die Sprecherin des Landkreises, Haidrun Pergande, mit und verwies auf Änderungen der Tierseuchenverfügungen vom 15. und 17. November 2016. Zwar bleibe für das Gebiet der gesamten Gemeinde Alt Schwerin der Sperrbezirk bestehen, jedoch würden die strengen Einschränkungen aufgehoben.
„Tierhalter dürfen wieder mit Fleisch handeln und Tiere, Eier und andere Erzeugnisse vom Geflügel aus dem Gebiet bringen. Das gilt auch für den Sperrbezirk Malchow, der sich auf das gesamte Gebiet der Stadt Malchow und die Orte Untergöhren, Kisserow und Penkow erstreckt“, so die Sprecherin. Für den Sperrbezirk der Stadt Waren mit dem Ortsteil Warenshof gelten diese Lockerungen jedoch ausdrücklich nicht. Die Aufstallungspflicht sei von diesen Änderungen nicht betroffen. Nach wie vor müsse jegliches Geflügel im Stall bleiben. Die Halter sind aufgerufen, die bekannten Maßnahmen der Hygiene einzuhalten.