Jäger legt Berufung ein
Strudel-Prozess wird vertagt
Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min
Die Berufungsverhandlung im „Strudel-Prozess” ist verschoben worden. Nach Angaben aus dem Neubrandenburger Landgericht ist der Verteidiger krank geworden, so dass der Termin am Freitag, 9.Dezember, nicht zu halten ist. Die Berufungskammer hat den Prozess nun für den 8. Februar um 10 Uhr angesetzt, wie Pressesprecher Carl Christian Deutsch mitteilte.
Das Amtsgericht in Waren hatte den Jäger aus Groß Plasten im Frühjahr zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt, weil er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben soll. Der Hund sei „ohne vernünftigen Grund“ getötet worden, hatte der Richter sein Urteil begründet.
Der Jäger war in Berufung gegangen. Sein Anwalt hatte Freispruch für den 60-Jährigen gefordert, weil die Bärenhündin widerrechtlich auf dem Feld unterwegs gewesen sei. Der Hund, der auf einem Urlauberhof lebte, sei nicht eingezäunt gewesen und mehrfach herumstreunend beobachtet worden. Ihn zu töten, sei darum für den Jäger rechtens gewesen.