StartseiteRegionalMüritz„Strudel“-Schütze will den Freispruch

Termin für Berufungsprozess steht

„Strudel“-Schütze will den Freispruch

Waren / Lesedauer: 1 min

Der Fall des erschossenen Hundes „Strudel“ ist noch nicht ausgestanden. Der verurteilte Jäger hat Berufung eingelegt.
Veröffentlicht:25.10.2016, 16:16
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Der Prozess um die erschossene Bärenhündin „Strudel“ aus Schloen wird eine neue Auflage erfahren. Die Berufungskammer hat den Prozess für den 9. Dezember, 10 Uhr, angesetzt, wie Pressesprecher Carl Christian Deutsch am Dienstag auf Nachfrage mitteilte.

Das Amtsgericht in Waren hatte den Jäger aus Groß Plasten im Frühjahr zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt, weil er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben soll. Der Hund sei „ohne vernünftigen Grund“ getötet worden, hatte der Richter sein Urteil begründet. Der Jäger war in Berufung gegangen. Sein Anwalt hatte Freispruch für den 60-Jährigen gefordert, weil die Bärenhündin widerrechtlich auf dem Feld unterwegs war. Der Hund, der auf einem Urlauberhof lebte, sei nicht eingezäunt gewesen und mehrfach herumstreunend beobachtet worden. Ihn zu töten sei darum für den Jäger rechtens gewesen.