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Amt Malchow will neue Regelungen

Wer soll die Kosten für Feuerwehreinsätze bezahlen?

Malchow / Lesedauer: 2 min

Das hat es in der Müritzregion so noch nicht gegeben: Das Amt Malchow wagt sich auf Neuland und möchte eine Vereinbarung abschließen, die dafür sorgen soll, dass der Ausgleich für Brandeinsätze anders als bisher geregelt wird.
Veröffentlicht:15.12.2013, 16:49

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Noch ist die Diskussion nicht entfacht und doch muss es sie geben: Zur Debatte steht eine Vereinbarung zwischen den Gemeinden im Amt Malchow, die die finanziellen Lasten von Feuerwehreinsätzen künftig auf breite Schultern verteilen soll. Die Malchower würden damit Neuland betreten – zumindest in der Müritzregion. Die Verwaltung hat einen Entwurf vorgelegt, nach dem Gemeinden, die tagsüber keine einsatzbereite Wehr vorweisen können, künftig nach Brandeinsätzen von Nachbar-Wehren zahlen sollen. „Dabei geht es nicht um das Bezahlen von Hilfseinsätzen, sondern um den Ausgleich der dabei entstehenden Kosten“, betont Amtsvorsteher Wolfgang Holbe, Bürgermeister in Alt Schwerin.

Rückt die Wehr einer Gemeinde aus, kommt die Gemeinde für die Kosten auf: Sie zahlt dem Arbeitgeber der Kameraden einen Ausgleich für den Ausfall der Arbeitskraft während eines Einsatzes, sie zahlt für Unterhalt und Instandsetzung der Feuerwehr-Technik, sie muss für die Wiederbeschaffung von Verbrauchsmaterialien wie Löschschaum ebenso in die Kasse greifen wie für das Ersetzen von Ausrüstungsgegenständen, die im Einsatz beschädigt wurden. „Nun ist es leider so, dass gerade tagsüber in der Woche Wehren gar nicht ausrücken können, weil die Kameraden auswärts arbeiten. Die Einsätze übernehmen dann die Wehren, die komplett sind. Hinzu kommt, dass nicht alle Wehren für die unterschiedlichen Einsatzfälle gerüstet sind. Einige Gemeinden haben so mehr Kosten zu tragen als andere. Hier sehe ich Handlungsbedarf. Wir brauchen einen Ausgleich nach dem Solidarprinzip“, betont Amtsvorsteher Holbe. Der Alt Schweriner verteilt dabei Kritik an die Landesregierung: Zwar habe man einen Vorstoß gewagt, das Landesbrandschutzgesetz in dieser Sache zu überarbeiten, aber das sei bislang nicht geschehen.

Bürgermeister im Amt Malchow sind vorsichtig, wollen sich gegenüber dem Nordkurier weder für noch gegen eine solche Vereinbarung aussprechen. „Wir müssen den Entwurf dieser Vereinbarung in unserer Gemeindevertretung besprechen und uns eine Meinung bilden“, sagt Eberhard Lindenau, Bürgermeister in der einwohnerstärksten Gemeinde Fünfseen. Peter Becher (CDU), Bürgermeister in Göhren-Lebbin, erklärt, dass „diese diffizile Sache“ mit dem Gemeindevertretern beraten werden muss. „Diese Diskussion will ich nicht vorwegnehmen“, so der Göhren-Lebbiner. 

Vom Votum jeder einzelnen Gemeinde des Amtes Malchow hängt ab, ob die neuartige Vereinbarung in Kraft tritt oder nicht: Alle acht Gemeinden und die Stadt Malchow müssen diesem Papier zustimmen. Schert nur eine einzige aus, ist das Papier passé.